Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 21.08.13



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Hauptversammlung der Colexon Energy AG am 21.08.2013 in Hamburg

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der COLEXON Energy AG zum 31. Dezember 2012 nebst Lagebericht und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 nebst Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Der Alleinvorstand Herr Hars hat unzweifelhaft seit 2010 erfolgreich die Teilstabilisierung und \"Sanierung\" begleitet. Allerdings erscheint die Umsetzung der zukünftigen Strategie mit einer einseitigen Fokussierung auf eine „Unternehmensübernahme“ nicht überzeugen. Das beabsichtigte sog. Downgrading, das gerade für den Streubesitz als grob aktionärsfeindlich bezeichnet werden muss und für sich allein schon das Votum der Nichtentlastung zu rechtfertigen vermag, ersetzt sicherlich keine belastbare Unternehmensstrategie.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Der bisherige Aufsichtsrat ist maßgeblich an der Misere der Gesellschaft mitverantwortlich. Darüber hinaus hat offenbar hat auch der AR einseitig auf eine Unternehmensübernahme gesetzt, ohne die Entwicklung weiterer Alternativen vom Vorstand einzufordern. Dieses Bild wird auch durch den AR-Bericht verfestigt. Auch die eingetretene Schieflage, die ja offenbar für die Gesellschaft existenz-bedrohend geworden ist, lässt auf einen Mangel an Kontrolle und begleitender Überwachung schließen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen den vorgeschlagenen Prüfer.

TOP 5
Beschlussfassungen über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Einziehung von einer unentgeltlich zur Verfügung gestellten Aktie nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG sowie Anpassung der Satzung und über die weitere Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke der Einstellung in die freie Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) und zum Zwecke der Verbesserung der Kapitalmarktfähigkeit sowie Anpassung der Satzung

Zustimmung / Ablehnung
• Zustimmung zu Ziff. 5.1
Begründung: Gegen die Abgabe einer Aktie bestehen keine Bedenken.
• Ablehnung Ziff. 5.2
Begründung: Die Maßnahme ist prinzipiell vernünftig, um die Gesellschaft wieder kapitalmarktfähig zu machen und die Möglichkeit zu bieten, für sinnvolle und notwendige Umsetzungsmaßnahmen einer Unternehmensstrategie, die nicht auf Verkauf der Gesellschaft ausgerichtet ist, neues Kapital einzuwerben, allerdings ist eine Zusammenlegung von 1:4 überdimensioniert. Eine Zusammenlegung im Verhältnis 1:2 erscheint ausreichend.
• Ablehnung
Begründung: Sollten TOP 5.1 und 5.2 nur gemeinsam zur Abstimmung gestellt werden sollten, ist der TOP insgesamt abzulehnen. Vgl. Begründung zu TOP 5.2

TOP 6
Wahl zum Aufsichtsrat

Ablehnung
Begründung: Der Kandidat Dill scheint aufgrund der Vorkommnisse in der Vergangenheit (vgl. TOP 3) nicht geeignet zu sein, um die Zukunft der Gesellschaft im Sinne aller Aktionäre der Gesellschaft zu befördern.

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung von § 3 Abs. 1 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die Satzungsänderung dient der Anpassung an gesetzliche Veränderungen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.