Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentliche Hauptversammlung am 23.08.13



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a.o. Hauptversammlung der Rücker AG am 23.8.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Rücker Aktiengesellschaft auf die ATON Engineering AG mit Sitz in Hallbergmoos (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out).

Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt jeden Squeeze out als eine Enteignung zugunsten der privaten Vermögensmehrung anderer privater Dritter aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab. Ungeachtet der Frage der Angemessenheit der Barabfindung passt ein solcher Vorgang nach Auffassung der SdK nicht zur bundesrepublikanischen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.