Hauptversammlung der Norddeutsche Steingut AG am 22. August 2012 in Bremen
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012,
des Lageberichts für die Norddeutsche Steingut AG und des Berichts des
Aufsichtsrats sowie Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses nach IFRS zum 31. Dezember 2012 und des Lageberichts für den Konzern sowie des
ergänzenden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des im Geschäftsjahr 2012
erzielten Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags würden bei einem Konzernergebnis je Aktie von 1,08 € 0,40 € je Aktie an die Aktionäre ausgekehrt. Dieses entspräche
einer Ausschüttungsquote von um die 37% und läge damit leicht unter den von der SdK grundsätzlich geforderten 40 – 60% des Konzernjahresüberschusses.
Angesichts der Tatsache das die Dividendenzahlung in 2012 nach vier
dividendenlosen Restrukturierungsjahren mit 0,20 € je Aktie wiederaufgenommen wurde und sich mittels des Beschlussvorschlages dann gegenüber Vorjahr
verdoppeln würde, stimmt die SdK hier in Anbetracht der sehr positiven Entwicklung trotzdem zu.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand ist es gelungen Umsatz, Ergebnis, Cashflow und
Dividende signifikant gegenüber Vorjahr zu erhöhen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Soweit für die SdK erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Kontroll- und Beratungspflichten pflichtgemäß erfüllt. Die Vorstandsvergütung bewegt sich in
einem angemessenen Rahmen.
TOP 5
Wahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von Herrn Voßkühler bestehen seitens der SdK keine Bedenken.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013
Ablehnung
Begründung: Die Gräwe & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Bremen, ist sicherlich geeignet Gesellschaft und
Konzern zu prüfen. Nichtsdestotrotz lehnt die SdK den Beschlussvorschlag aufgrund der aus SdK-Sicht zu hohen Honorare außerhalb der reinen Abschlussprüfung ab. Die SdK fordert zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Prüfung eine
weitestgehende Trennung von Prüfung und Beratung und sieht insbesondere die Steuerberatung durch den Abschlussprüfer kritisch.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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