Hauptversammlung der Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG am 21.08.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts sowie des gebilligten Konzernabschlusses und Konzernlageberichts der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Die SdK wird der Bilanzgewinnausschüttung zustimmen. Der Vorschlag von TOP 2 erfüllt die grundsätzlich von der SdK geforderte Ausschüttungsquote von 40-60 % des im Geschäftsbericht ausgewiesenen Konzernjahresüberschusses für 2012 in Höhe von TEUR 447.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Die SdK wird den Vorstand entlasten, da er nach unserer Beobachtung seine Aufgaben insbesondere im Hinblick auf die Erhaltung der Ertragsfähigkeit der Gesellschaft ausgeführt hat.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Nach derzeitigem Kenntnisstand hat der Aufsichtsrat seine ihm nach Gesetz zustehenden Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Jahresabschlussprüfers bestehen aus Sicht der SdK grundsätzlich keine Bedenken.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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