Hauptversammlung der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG am 30.08.2013 in Frankfurt/Main
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 1. Januar–31. Dezember 2012, des Lageberichts für die Gesellschaft mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 1. Januar–31. Dezember 2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 1. Januar–31. Dezember 2012
Zustimmung
Begründung:
Die Arbeit des vergangenen Jahres kann von der SdK im Einzelnen nicht beurteilt werden. Jedoch war auch 2012 vom Insolvenzverfahren geprägt und es ist sicherlich ein Erfolg, dass WCM das Verfahren abgeschlossen hat, das die Fortführung der Gesellschaft erlaubt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung:
Die Arbeit des vergangenen Jahres kann von der SdK im Einzelnen nicht beurteilt werden. Jedoch war auch 2012 vom Insolvenzverfahren geprägt und es ist sicherlich ein Erfolg, dass WCM das Verfahren abgeschlossen hat, das die Fortführung der Gesellschaft erlaubt.
Falls die 2012 gebildete Rückstellung von € 342 Tsd. als Aufsichtsratsvergütung zur Auszahlung kommen würden, wäre dies ein unverhältnismäßig hoher Betrag in Anbetracht des Insolvenzverfahrens und der geringen Geschäftstätigkeit. Dies wird in der HV geprüft werden müssen und die endgültige Abstimmung könnte sich entsprechend den Erläuterungen ändern.
TOP 4
Beschlussfassung über die Änderung von § 11 Abs. 1 der Satzung (Zahlung AR)
Zustimmung
Begründung: Eine Grundvergütung von € 20 000 pro AR Mitglied ist zwar für den aktuellen Zustand der Gesellschaft nicht angemessen, in Hinblick auf die Nutzung der Verlustvorträge und die mögliche Prüfung (und des damit verbundenen Aufwands) einer Sacheinlage im 3-stelligen Mio. Bereich durchaus akzeptabel.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung
Begründung: Die Höhe des Prüfungshonorars von € 29 Tsd, sonstige Leistungen und Steuerberatungsleistungen wurden nicht erbracht, ist nicht zu beanstanden.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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