Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 07.08.13



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Hauptversammlung der co.don AG am 7.8.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des Lageberichts, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 HGB für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Die Ergebnisse der Gesellschaft sind zufriedenstellend und bewegen sich im Rahmen der Erwartungen, solange die Studien noch nicht abgeschlossen sind.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt.

TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen den Abschlussprüfer, da keine Steuerberatung gemacht wird.

TOP 5
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2013 und die entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Aufgrund des möglichen Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50 % des Grundkapitals bei Sacheinlagen muss leider die Ablehnung erfolgen.

TOP 6
Aufhebung bedingter Kapitalia und die entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Die Aufhebung ist problemlos.

TOP 7
Wahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen die Wiederwahl des Kandidaten.

TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung des § 26 der Satzung

Ablehnung
Begründung: Der Wunsch nach Kosteneinsparung ist verständlich. Durch die Reduzierung auf die elektronische Form für die Übermittlung werden Kosten auf die Aktionäre abgewälzt und die Informationsübermittlung kann für die Aktionäre erschwert werden.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.