Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 14.08.13



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Hauptversammlung der Gigaset AG am 14.8.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gigaset AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2012, des zusammengefassten Lageberichts für die Gigaset AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Keine Beschlussfassung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand der Gigaset AG hat die strategische Neuausrichtung beschlossen und Struktur und Prozesse an die veränderten Marktbedingungen angepasst. Die Wachstumsstrategie wurde unter \"Gigaset 2015\" konkretisiert. Mit der Ankündigung eines Kosten- und Effizienzprogramms sollen jährlich mindestens € 30 Mio. eingespart werden.
Der Vorstand wurde durch Charles Fränkl als CEO verstärkt.
Das abgelaufene Berichtsjahr verlief wenig zufriedenstellend; die Gesellschaft weist einen Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von € 28,16 Mio. aus; der Jahresfehlbetrag gem. HBG beläuft sich auf € 7,96 Mio. Negativ zu werten ist die Eigenkapitalquote mit 15,4 %, da sich dies nachteilig auf Refinanzierungskonditionen auswirken kann.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Es fanden im Geschäftsjahr 2012 insgesamt 8 Aufsichtsratssitzungen statt. Es ist anzunehmen, dass der Aufsichtsrat seinen Beratungs- und Überwachungspflichten nachgekommen ist.

TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Ablehnung
Begründung: Für Dienstleistungen des Abschlussprüfers sind im abgelaufenen Geschäftsjahr Honorare in einer Gesamthöhe von € 1,715 Mio. angefallen. Davon entfielen € 1,08 Mio. auf sonstige Leistungen, die somit keine Prüfungsleistungen darstellen. Das Missverhältnis von Prüfungsleistungen zu sonstigen Leistungen ist auf die Implementierung eines SAP-Systems zurückzuführen.

Die SdK sieht die Unabhängigkeit der Prüfung grundsätzlich bereits dann als gefährdet an, wenn die sonstigen Leistungen einen Anteil von 25 % des Gesamthonorars übersteigen.

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung Die Kandidaten scheinen fachlich hinreichend geeignet, die Aktionärsinteressen als Aufsichtsräte pflichtgemäß zu vertreten.

Aus Aktionärssicht wäre - bedingt durch die strategische Neuausrichtung - eine Besetzung des Aufsichtsrats mit Personen wünschenswert gewesen, die in den Geschäftsbereichen Consumer Products, Business Customers und Home Networks spezifische Marktkenntnisse haben oder über eine Expertise in dem schwierigen Branchenumfeld des Unternehmens verfügen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Ablehnung
Begründung: Die Gesamthöhe der Bezüge des Aufsichtsrates sind nicht mit dem derzeitigen Kostensenkungs- und Effizienzprogramm der Gesellschaft in Einklang zu bringen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2013, Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Ergänzung der Satzung in § 4 Absatz 6

Ablehnung
Begründung: Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 50.014.911.-
Die Gesellschaft verfügt bereits über folgende Vorratsschlüsse:
Genehmigtes Kapital 2010 € 19.833.335,00 bis 20.12.2015
Bedingtes Kapital 2011/I € 1.300.000,00 bis 31.12.2014 (Mitarbeiteroptionen)
Bedingtes Kapital 2012 € 23.500.000,00 zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen im Gesamtnennbetrag von zu € 250.000.000 bis 11. Juni 2017

Durch die erneute Ermächtigung zur Schaffung eines weiteren genehmigten Kapitals bis zu 5,1 Mio., sogar gegen Sacheinlage und mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschluss, werden die von der SdK als noch tolerierbar wahrgenommenen Grenzwerte von zusammen max. 25 % des Grundkapitals deutlich überschritten.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.