Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 06.08.13



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der magforce AG am 6.8.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MagForce AG nebst Lagebericht zum 31. Dezember 2012 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Es muss deutlich kritisiert, dass die Voraussetzungen für eine Marktfähigkeit des Verfahrens ausschließlich an der behördlichen Genehmigung festgemacht worden ist, jedoch soll dem Vorstand Gelegenheit gegeben werden, die notwendige Marktreife durch weitere begleitende Maßnahmen herbeizuführen. Hierzu ist die bereits in Auftrag gegebene Post-Marketing-Studie ein Element.

Auch wenn durch die gigantischen Kapitalmaßnahmen insbesondere der Streubesitz stark verwässert worden ist, scheint zumindest die für die Herstellung der Vermarktungsreife die notwendige Kapitalbasis geschaffen worden zu sein.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar, hat der AR seine Aufgaben erfüllt. Die Kapitalstruktur der Gesellschaft wurde entscheidend verbessert.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen den Abschlussprüfer spricht. Die SdK verlangt allerdings, dass die Verwaltung auf der HV die Honorarhöhe für Steuerberatungs- und sonstige Leistungen benennt. Darüber hinaus wird angeregt, künftig nicht mehr auf die Angabe nach § 285 Nr. 17 HGB zu verzichten

TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2012/I, 2013/I und 2013/II, über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2013/III mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Aufgrund des möglichen Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50 % des Grundkapitals erfolgt die Ablehnung. Die SdK trägt Kapitalvorratsbeschlüsse mit Bezugsrechtsausschluss bis zu einer maximalen Höhe von 10% bezogen auf das Grundkapital mit.

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2013/I, über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2013/II sowie die entsprechende Änderung der Satzung

Ablehnung
Begründung: Nach Einschätzung der SdK dürfte die Gesellschaft für die weitere Entwicklung wohl Geld benötigen, jedoch erscheint eine Höhe von 40% gemessen am Grundkapital zu hoch. Die SdK trägt bei Einräumung des Bezugsrechtes Vorratsbeschlüsse von maximal 25% des Grundkapitals mit. Darüber hinaus verfügt die Gesellschaft aktuell noch über Vorratskapitalia in Höhe von ca. 10% am Grundkapital.

TOP 7
Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2012/II, die teilweise Aufhebung der Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführungen und Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. August 2012, eine neue Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführungen und Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen, über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2013/III sowie die entsprechenden Änderungen der Satzung

Ablehnung
Begründung: Die zurzeit noch vorhandenen Bezugsrechte für Aktienoptionen reichen erst einmal völlig aus. Zuerst sollte die Gesellschaft erfolgreich arbeiten.

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie zur Einziehung eigener Aktien

Ablehnung
Begründung: Der Rückkauf eigener Aktien ist bei der Finanzlage der Gesellschaft schon grundsätzlich Unsinn, da die Gesellschaft noch Geld brauchen wird. Der Einzug eigener Aktien aber wäre Kapitalvernichtung und schädlich für die Gesellschaft. Darüber hinaus lehnt die SdK solche Aktienrückkaufprogramme prinzipiell ab, wenn keine angemessen Dividende bezahlt wird.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.