Hauptversammlung der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG am 15.8.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlag des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2012 (01.01.2012 bis 31.12.2012) jeweils einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand leitet das ÖPNV-Unternehmen weiterhin gut.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Nach allem Anschein hat der AR seine Aufgaben der Überwachung und Beratung des Vorstandes gut wahrgenommen.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 (01.01.2013 bis 31.12.2013)
Zustimmung
Begründung: Die KPMG zum dritten Mal als AP zu wählen, erscheint bei 85 T € für Prüfungs- und 15 T € für sonstige Leistungen problemlos.
TOP 5
Beschlussfassung über die Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Bernhard Klockow
Ablehnung
Begründung: Auch wenn unsere ablehnende Haltung wegen der überwältigenden Mehrheit des Großaktionärs wohl keine Auswirkung zeigen dürfte, wendet sich die SdK grundsätzlich gegen die Abwahl eines fähigen Aufsichtsratsmitglieds nur auf Grund einer Änderung von politischen Mehrheitsverhältnissen: Herr Bernhard Klockow soll abgewählt werden, weil sich der politische Proporz durch Verlust des Fraktionsstatus der Linken in der Region Hannover und damit beim Großaktionär geändert hat. Es ist kontraproduktiv, dass mit dem FDP-Mitglied ein in der AR-Arbeit geschätzter Mann zugunsten der erstarkten SPD gehen soll.
TOP 6
Beschlussfassung über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Zustimmung
Begründung: Herr Meinhold (bekannt von der Thüga) scheint über hinreichend Kenntnisse im Zusammenhang mit der Aufsicht über öffentlich rechtliche Unternehmen zu verfügen, so dass einer Wahl grundsätzlich nichts entgegensteht.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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