Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 16.08.13



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Hauptversammlung der FIDOR Bank AG am 16.8.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der FIDOR Bank AG zum 31. Dezember 2012 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des gemeinsamen Lageberichts für die FIDOR Bank AG und den Konzern sowie des Berichtes des Aufsichtsrates der FIDOR Bank AG für das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Das Geschäft der Fidor Bank AG befindet sich nach wie vor auf Wachstumskurs welchen der Vorstand durch die Fortentwicklung des innovativen Bankkonzepts der Fidor Bank AG weiter vorantreibt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der AR ist im abgelaufenen Geschäftsjahr zu 5 Sitzungen zusammengetreten. Er hat die Geschäftsführung des Vorstands regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Es spricht nichts gegen eine Entlastung.

TOP 4
Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Die KPMG AG zählt zu den Big4 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und verfügt über Erfahrung bei der Prüfung von Finanzunternehmen. Von dem an die KPMG bezahlten Gesamthonorar i. H. v. 122.000€ entfallen 2012 101.000€, also mehr als ¾, auf die tatsächliche Abschlussprüfung. Gegen die Wahl zum Abschlussprüfer ist daher nichts einzuwenden.

TOP 5
Wahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Kandidaten verfügen über die nötige Qualifikation und Erfahrung um als AR bei der Fidor Bank AG tätig zu werden.

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2012 (§ 3 Abs. 6 der Satzung) und die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2013 sowie entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Eine von der Gesellschaft vorgeschlagene Ermächtigung für ein Genehmigtes Kapital i.H.v. bis zu 2,9 Mio € unter Gewährung der Rechte zu Sachkapitalerhöhung und Bezugsrechtsausschluss sind mit den Abstimmungsrichtlinien der SdK nicht vereinbar. Das neu zu schaffende Genehmigte Kapital entspricht ca. 66% des derzeitigen Grundkapitals i.H.v. 4.482.632 € (eine Kapitalerhöhung über 1,5Mio € aus dem genehmigten Kapital 2012 wurde bereits beschlossen, ist aber zum Zeitpunkt der HV noch nicht ins Handelsregister eingetragen). Aber auch nach Eintragung würden die maximal tolerierbaren Schwellen von 25 % überschritten sein, weshalb der Vorschlag abgelehnt wird.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.