Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 26.07.13



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Hauptversammlung der plenum AG am 26.7.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für die plenum Aktiengesellschaft und des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2012 beendete Geschäftsjahr

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand erreichte ein- auch excl. Sondererträge- leicht positives Ergebnis bei insgesamt stabilem Umsatz. Dies ist als Etappenerfolg -nach den vorangegangenen verlustreichen Jahren- der neuen Strategie anzuerkennen. Von Bedeutung für die künftige Unternehmensentwicklung wird sein, ob auch in der \"Business Unit\" Versicherungen eine ähnlich erfolgreiche Entwicklung wie in den anderen Bereichen erreicht werden kann.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Die strategische Neuausrichtung zeigt -mit Ausnahme der \"Business Unit Versicherungen\" - Erfolge. Wichtig ist, dass auch in diesem wichtigen Bereich Umsatz- und Ergebnissteigerungen erzielt werden.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Es bestehen keine Anhaltspunkte, die gegen eine erneute Bestellung der kleeberg audit GmbH WPG, München, sprechen.

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Es bestehen keine Einwendungen gegen die erneuten Bestellungen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die Änderung von § 5 Absatz 3 der Satzung (Grundkapital)

Ablehnung
Aufgrund des Beschlusses der letztjährigen HV (gegen die Stimmen der SdK) besteht bereits ein bedingtes Kapital von bis zu 546.958.000 Euro. Das beantragte genehmigte Kapital von 4.849.790 Euro entspricht dem gesetzlich maximal zulässigen Volumen. Beide Vorratskapitalien entsprechen rund 55 Prozent des bestehenden Grundkapitals.
Die SdK lehnt Kapitalvorratsbeschlüsse ohne Bezugsrecht über 10 Prozent des Grundkapitals und Kapitalvorratsbeschlüsse mit Bezugsrecht über 25 Prozent des Grundkapitals ab. Vorhaben solcher Größenordnungen sind der Hauptversammlung bei konkretem Anlass vorzulegen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden

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