Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 01.08.13



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Hauptversammlung der Südzucker AG am 1. August 2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapital-anleger

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) für das Ge-schäftsjahr 2012/13, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlagebe-richts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2012/13 und des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende i.H.v. € 0,90 je Aktie entspricht bei einem Konzerngewinn i.H.v. 3,09 einer Ausschüttungsquote i.H.v. ca. 30 % des Konzerngewinns und i.H.v ca. 85 % des AG Gewinns.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/13

Zustimmung
Begründung: Hervorragende Arbeit des Vorstands - kritisch der Bereich Frucht bei Agrana - Hier müssen schnellstens Änderungen vorgenommen werden

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13

Zustimmung
Begründung: Der Konzern hat ein hervorragendes Ergebnis erzielt mit Ausnahme des Bereichs Frucht bei Agrana. Die Arbeit des Aufsichtsrats ist nicht zu beanstan-den.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/14

Zustimmung
Begründung: Wir sehen keine Gründe für eine Ablehnung von PWC, insbesondere stehen die sonstigen Leistungen mit Euro 34.000,- insgesamt in einem noch ange-messenem Verhältnis zu den Abschlussprüferkosten i.H.v. € 842.000,-

TOP 6
Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts) und Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Da die Ermächtigung zur Schaffung des neuen genehmigten Kapitals auf 5,88 % beschränkt ist kann dieser zugestimmt werden.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.