Hauptversammlung der Beate Uhse AG am 29.7.2013 in Flensburg
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der
Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012 der Beate Uhse Aktiengesellschaft mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5 sowie 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB, Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Die Restrukturierung wurde vom Vorstand erneut weiter erfolgreich und auch prognosekonform vorangetrieben, was sich an wesentlichen Kennzahlen des Konzerns ablesen lässt. Sie konnte zudem zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Bei einer strategiekonformen Umsatzreduktion wurde dabei im Berichtsjahr nicht nur ein gegenüber Vorjahr signifikant gesteigertes Ebitda erzielt, sondern erstmalig auch wieder ein positives Ebit. Dabei konnten alle Geschäftsbereiche, also Einzel- und Großhandel, Versandhandel und das Segment „Entertainment“ positive Ebit-Zahlen vorweisen. Das Ergebnis vor Steuern war noch negativ, das Ergebnis je Aktie konnte von minus 0,10 € auf minus 0,01 € verbessert werden. Die Nettoverschuldung konnte weiter abgebaut werden. Positiv sieht die SdK ferner, dass die Gesellschaft trotz
einer Vielzahl von Segmentwechseln vom regulierten Marktsegment in den
Freiverkehr lediglich innerhalb des regulierten Marktes vom „Prime Standard“ in den „General Standard“ gewechselt ist. Damit bleibt ein hohes Transparenz- und
Schutzniveau für die Anleger erhalten.
TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat ausweislich seines ausführlichen Berichts fünf
Sitzungen abgehalten, an der nahezu vollständig alle Aufsichtsratsmitglieder
teilnahmen. Soweit für die SdK erkennbar, hat der Aufsichtsrat dabei seine
Kontroll- und Beratungspflichten im ausreichenden Maße erfüllt und den Vorstand beim Abschluss der Restrukturierung des Konzerns unterstützt.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung
Begründung: Die SdK begrüßt den Wechsel des Abschlussprüfers von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hin zur Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Zweigniederlassung Hamburg.
TOP 5
Beschlussfassung zur Änderung der Satzung hinsichtlich der Anzahl der
Mitglieder des Aufsichtsrates
Zustimmung
Begründung: Die SdK begrüßt den mittels des Verkleinerungsvorschlags bekundeten Willen zur weiteren Effizienzsteigerung auch bei den Organen der Gesellschaft, weist aber auch auf das erhöhte Risiko der Beschlussunfähigkeit in einem verkleinerten Gremium hin. Nach Auffassung der SdK sollte die laufende Neuordnung der
Verhältnisse des Aufsichtsrates auch die Aufsichtsratsvergütung in den Blick nehmen und diese in Richtung auf eine ausschließlich fixe Vergütung modifizieren.
TOP 6
Neuwahlen des Aufsichtsrates
Zustimmung
Begründung: Nach Verkleinerung des Aufsichtsrates soll das Gremium sodann mit den Herren Bartmann, Bensing und Cok als Vertreter der Anteilseigner besetzt sein. Für die Übergangszeit sollen sodann noch die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder
Klippert und Ruzette wiedergewählt werden, die aber mit Eintragung der
Verkleinerung des Aufsichtsrats ins Handelsregister ausscheiden werden.
TOP 7
Beschlussfassung zur Satzungsanpassung hinsichtlich der Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags wird die Handlungsautonomie des Selbstorganisationsgremiums Aufsichtsrat gestärkt. Mit Blick auf den
Reorganisationsprozess des Aufsichtsrates sollte nach Auffassung der SdK sodann auch die Einführung einer ausschließlich fixen Aufsichtsratsvergütung erwogen
werden (siehe auch TOP 6).
TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen, die Aufhebung des Bedingten Kapitals 1, die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen
(Aktienoptionsplan 2013) und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2013 sowie entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Die SdK begrüßt den Vorschlag der Mitarbeiterbeteiligung. Leider setzt die Verwaltung dabei nicht auf die Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter,
Führungskräfte und Vorstand, sondern auf die Ausgabe von Aktienoptionen und
somit auf ein Instrument, welches nach Auffassung der SdK nicht nur
gestaltungsanfällig ist („Repricing“), sondern sich laut der jüngsten Studie \"GEO
Global Equity Insights 2013\" gegenüber der Aktienhergabe auf dem Rückzug
befindet. Die SdK hält ihrerseits Aktienoptionsprogramme auch abseits der
Diskussion um die richtigen Erfolgsziele für ungeeignet, den Interessengleichlauf zwischen Eigentümern einerseits und Mitarbeitern/Management andererseits zu
befördern und bevorzugt demgegenüber die Ausgabe von Aktien (ggf. mit Rabatt) mit Haltefrist. Im vorliegenden Fall sollte zudem über die Notwendigkeit einer
Kapitalherabsetzung zur Optionsausübung nachgedacht werden.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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