Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 29.07.13



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Hauptversammlung der Beate Uhse AG am 29.7.2013 in Flensburg

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012 der Beate Uhse Aktiengesellschaft mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5 sowie 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB, Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Die Restrukturierung wurde vom Vorstand erneut weiter erfolgreich und auch prognosekonform vorangetrieben, was sich an wesentlichen Kennzahlen des Konzerns ablesen lässt. Sie konnte zudem zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Bei einer strategiekonformen Umsatzreduktion wurde dabei im Berichtsjahr nicht nur ein gegenüber Vorjahr signifikant gesteigertes Ebitda erzielt, sondern erstmalig auch wieder ein positives Ebit. Dabei konnten alle Geschäftsbereiche, also Einzel- und Großhandel, Versandhandel und das Segment „Entertainment“ positive Ebit-Zahlen vorweisen. Das Ergebnis vor Steuern war noch negativ, das Ergebnis je Aktie konnte von minus 0,10 € auf minus 0,01 € verbessert werden. Die Nettoverschuldung konnte weiter abgebaut werden. Positiv sieht die SdK ferner, dass die Gesellschaft trotz einer Vielzahl von Segmentwechseln vom regulierten Marktsegment in den Freiverkehr lediglich innerhalb des regulierten Marktes vom „Prime Standard“ in den „General Standard“ gewechselt ist. Damit bleibt ein hohes Transparenz- und Schutzniveau für die Anleger erhalten.

TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat ausweislich seines ausführlichen Berichts fünf Sitzungen abgehalten, an der nahezu vollständig alle Aufsichtsratsmitglieder teilnahmen. Soweit für die SdK erkennbar, hat der Aufsichtsrat dabei seine Kontroll- und Beratungspflichten im ausreichenden Maße erfüllt und den Vorstand beim Abschluss der Restrukturierung des Konzerns unterstützt.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Die SdK begrüßt den Wechsel des Abschlussprüfers von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hin zur Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Zweigniederlassung Hamburg.

TOP 5
Beschlussfassung zur Änderung der Satzung hinsichtlich der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates

Zustimmung
Begründung: Die SdK begrüßt den mittels des Verkleinerungsvorschlags bekundeten Willen zur weiteren Effizienzsteigerung auch bei den Organen der Gesellschaft, weist aber auch auf das erhöhte Risiko der Beschlussunfähigkeit in einem verkleinerten Gremium hin. Nach Auffassung der SdK sollte die laufende Neuordnung der Verhältnisse des Aufsichtsrates auch die Aufsichtsratsvergütung in den Blick nehmen und diese in Richtung auf eine ausschließlich fixe Vergütung modifizieren.

TOP 6
Neuwahlen des Aufsichtsrates

Zustimmung
Begründung: Nach Verkleinerung des Aufsichtsrates soll das Gremium sodann mit den Herren Bartmann, Bensing und Cok als Vertreter der Anteilseigner besetzt sein. Für die Übergangszeit sollen sodann noch die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Klippert und Ruzette wiedergewählt werden, die aber mit Eintragung der Verkleinerung des Aufsichtsrats ins Handelsregister ausscheiden werden.

TOP 7
Beschlussfassung zur Satzungsanpassung hinsichtlich der Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags wird die Handlungsautonomie des Selbstorganisationsgremiums Aufsichtsrat gestärkt. Mit Blick auf den Reorganisationsprozess des Aufsichtsrates sollte nach Auffassung der SdK sodann auch die Einführung einer ausschließlich fixen Aufsichtsratsvergütung erwogen werden (siehe auch TOP 6).

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen, die Aufhebung des Bedingten Kapitals 1, die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen (Aktienoptionsplan 2013) und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2013 sowie entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Die SdK begrüßt den Vorschlag der Mitarbeiterbeteiligung. Leider setzt die Verwaltung dabei nicht auf die Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter, Führungskräfte und Vorstand, sondern auf die Ausgabe von Aktienoptionen und somit auf ein Instrument, welches nach Auffassung der SdK nicht nur gestaltungsanfällig ist („Repricing“), sondern sich laut der jüngsten Studie \"GEO Global Equity Insights 2013\" gegenüber der Aktienhergabe auf dem Rückzug befindet. Die SdK hält ihrerseits Aktienoptionsprogramme auch abseits der Diskussion um die richtigen Erfolgsziele für ungeeignet, den Interessengleichlauf zwischen Eigentümern einerseits und Mitarbeitern/Management andererseits zu befördern und bevorzugt demgegenüber die Ausgabe von Aktien (ggf. mit Rabatt) mit Haltefrist. Im vorliegenden Fall sollte zudem über die Notwendigkeit einer Kapitalherabsetzung zur Optionsausübung nachgedacht werden.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.