Hauptversammlung der Ströer Media AG am 8.8.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und Absatz 5, 315 Absatz 4 und Absatz 2 Nr. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das am 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Zwar ist bei über 40 Mio. € Bilanzgewinn in der AG-Bilanz eine
Dividende von 0,40 € möglich und darstellbar, aber der Gewinn soll zur weiteren
Schuldentilgung und Verbesserung der Bilanzsituation von 3,0 EBITDA zu
Nettoschulden und zur Reduzierung des enormen Zinsaufwands von 51 Mio. € in
2012 verwandt werden. Das entspricht der SdK-Position, nur verdiente Gewinne
auszuschütten, das Konzernergebnis war in 2012 leicht negativ und spiegelt die
realistische Situation wider.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: In einem schwierigen Jahr 2012 wurde das Konzernergebnis leicht
verbessert, die Investition in das Online-Geschäft scheint nachvollziehbar und ist
nicht mit einem so hohen Kostenaufwand wie das analoge Plakatgeschäft versehen.
Trotzdem bleiben signifikante Risiken in Polen und der Türkei, die weiter gemanagt
werden müssen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Die Risiken der Unternehmensgruppe sind vor dem Hintergrund einer
stagnierenden bzw. leicht rückläufigen Konjunktur nicht kleiner geworden. Die
Unterstützung des Vorstands zur Erweiterung des Geschäftsmodells auf Online wird
geteilt. Der AOP (Aktienoptionsplan) kommt u.E. viel zu früh und sollte verschoben
werden, da noch keine Nachhaltigkeit von positiven Ergebnissen in der
Konzernbilanz sichtbar ist.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers
Ablehnung
Begründung: Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers Ernst& Young ist bei sonst.
Honoraren von 881 T€, die die Abschlussprüfergebühren von 611 T€ übersteigen,
nicht gewährleistet. Steuerberatungskosten von fast 200 T€ negieren die
Unabhängigkeit ein weiteres Mal, da sich hier der Abschlussprüfer selbst in Teilen
prüft.
TOP 6
Wahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Herr Vilaneck bringt nach seiner Vita profunde Kenntnisse aus dem
Online – und Marketinggeschäft mit. Er scheint für Ströer im Aufsichtsrat eine gute
fachliche Ergänzung zu sein. Aus dem Deal freeX Media sehen wir für Ströer keine
Interessenkonflikte. In seiner persönlichen Vorstellung sollte Herr Vilaneck auf sein
knappes Zeitbudget als CEO von Freenet eingehen, ob er in der Lage ist, dem
Aufsichtsrat entsprechend den Erfordernissen der Gesellschaft Ströer AG zur
Verfügung zu stehen. Entsprechend seiner Vorstellung wird sich die SdK eine
Änderung ihres Abstimmverhaltens bei diesem TOP vorbehalten.
TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Ablehnung
Begründung: Sitzungsgelder sind u.E. ein Relikt aus alter Zeit, als noch für
Anwesenheit statt für Mitarbeit bezahlt wurde. Dieser alte Zopf passt nicht zu einem
modernen Unternehmen wie der Ströer AG und sollte von der Verwaltung freiwillig
zurückgezogen werden.
TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands
Ablehnung
Begründung: Über 3 Mio. neue Aktien sollen für das Aktienoptionsprogramm
ausgegeben werden. Zusätzlich zu einer Verwässerung der Altaktien kann kein
positiver Effekt für die Aktionäre gesehen werden. Der Antrag kommt zu früh, da die
Gesellschaft noch substanziell an ihren Umsatz- und Kostenthemen arbeiten muss,
um eine Dividendenfähigkeit und ein Investmentgrade auf dem Kapitalmarkt zu
erlangen. Der TOP sollte von der Verwaltung auf die übernächste HV vorgetragen
werden.
Die Gesamtvergütung des Vorstands inkl. zu diskutierender Caps (Fixum-Multiple) ist
zurzeit nicht transparent.
Aus beiden Gründen lehnt die SdK den TOP ab.
TOP 9
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag mit der Ströer Digital Group GmbH
Zustimmung
Begründung: Die Integration der 4 neuen Beteiligungen in die Ströer Digital Medien
GmbH wird begrüßt, ebenso die mögliche Ausnutzung von steuerlichen Vorteilen
durch eine EAV.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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