Hauptversammlung der Lotto24 AG am 7. August 2013 in Gütersloh
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der
Kapitalanleger
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nach HGB und des gebilligten
Einzelabschlusses
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Die Vorstände haben nach dem Spin Off der Lotto 24 von der Tipp 24 die juristischen und organisatorischen Voraussetzungen getroffen, um das operationale Geschäft zu starten. Man erhielt Genehmigungen in allen Bundesländern sowie eine Werbeerlaubnis. Die Finanz- und Budgetplanung sowie der Personalaufbau erscheinen maßvoll. Auch die Q.1-2013-Zahlen
sprechen für einen erfolgreichen Start in das operative Geschäft. Dies galt es im Startjahr zu erreichen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Der AR hat den Neugründung und Startphase des Unternehmens durch den Vorstand intensiv begleitet und überwacht. Das lässt sich nicht
zuletzt aus 4 AR-Sitzungen, 5 Telefonkonferenzen und einem (noch etwas
ausbaufähigen) Bericht mit einer Liste der Themenschwerpunkte erkennen. Die Einzelheiten der Vorstandsvergütung und deren Zusammensetzung /
Maximalwerte werden in der HV kritisch hinterfragt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Anhaltspunkte gegen die Bestellung der Ernst & Young WP-Gesellschaft ersichtlich, nachdem eine Vorabanfrage erfolgte
wegen der \"anderen Bestätigungsleistungen\", die mehr als das eigentliche
Prüfungshonorar betragen. Die Anfrage ergab, dass diese sonstigen
Leistungen (einmalig!) dazu dienten, die (Börsen)Prospektzahlenangaben auf verschiedenste gesetzliche Anforderungen hin zu überprüfen, zu validieren und u.a. den \"Comfort Letter\" zum IPO zu erstellen. Dies dürfte als
prüfungsnahe Dienstleistung eingestuft werden können. Es erscheint sinnvoll (teilweise wird es für den CL sogar als zwingend erachtet), dass dies vom
bestellten AP durchgeführt wird.
TOP 5
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2013 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses
Ablehnung
Begründung: Zwar ist zuzugestehen, dass das Unternehmen angesichts der Neugründung über weiteren erheblichen Kapitalbedarf verfügt. Die geplante Erhöhung um bis zu 50 % des GK erscheint aber schon angesichts der noch im Unternehmen vorhandenen Kapitalia als überproportioniert. Außerdem liegt sie weit außerhalb des von der SdK generell für akzeptabel angesehenen
Rahmens.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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