Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 16.07.13



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Hauptversammlung der Mologen am 16. Juli 2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapital-anleger

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a HGB, des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des Auf-sichtsrats sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB, jeweils für das zum 31. Dezember 2012 beendete Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Die Ergebnisse liegen im Rahmen der Erwartungen, da sich die Präparate noch in der wissenschaftlichen Erforschung vor der Zulassung be-finden.

TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben erfüllt.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Es wurden kaum Steuerberatungsleistungen erbracht. Allerdings müssen die hohen anderen Bestätigungsleistungen noch nachgefragt werden.

TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals und Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2013, Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Aufgrund des möglichen Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50% bei Sacheinlagen erfolgt die Ablehnung.

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals 2008, Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuld- und/oder Optionsschuldverschreibungen, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines bedingten Kapitals 2013-1 und Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Auch hier erfolgt die Ablehnung wegen des möglichen Bezugs-rechtsausschlusses bei Sacheinlagen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mit-glieder der Geschäftsführung sowie Arbeitnehmer der Gesellschaft, Schaffung eines bedingten Kapitals 2013-2 und Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Die Möglichkeit einer Barauszahlung wird von der SdK grund-sätzlich abgelehnt, da sie dem Sinn einer unternehmerischen Beteiligung durch die Aktienausgabe komplett widerspricht.

TOP 8
Weitere Satzungsänderungen

Zustimmung
Begründung: Die Satzungsänderungen sind problemlos.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.