Hauptversammlung der ProSiebenSat 1 Media AG am 23.7.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts der ProSiebenSat.1 Media AG einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012
Ablehnung
Begründung: Auch wenn eine hohe Dividendenzahlung auf den ersten Blick attraktiv erscheint, ist die diesjährige Dividende völlig überzogen: Mit einer Dividende von € 5,65 für die Vz-Aktie werden 289 % des Jahresergebnisses ausgeschüttet. Diese Substanzauskehr ist nicht im Interesse der Aktionäre
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im Jahr 2012 sehr erfolgreich gearbeitet
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Der AR hat seinen Beitrag zur erfolgreichen Entwicklung geleistet
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Ablehnung
Begründung: Grundsätzlich ist die KPMG AG sicherlich geeignet, Gesellschaft und Konzern zu prüfen. Die SdK lehnt den vorliegenden Beschlussvorschlag dennoch aufgrund der zu hohen Beratungsgebühren außerhalb der reinen Abschlussprüfung ab. Die SdK fordert diesbezüglich eine strikte Trennung von Prüfung und Beratung, um so die Unabhängigkeit des wichtigen Instituts der Abschlussprüfung zu gewährleisten.
TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie eine entsprechende Änderung der Satzung
Ablehnung
Begründung: Da das genehmigte Kapital einen Ermächtigungsrahmen von bis zu 50 % des gezeichneten Kapitals vorsieht, geht dieser weit über die von der SdK sinnvoll gehaltene Grenze von 25 % gez. Kapitals hinaus und ist deshalb abzulehnen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2013) sowie eine entsprechende Änderung der Satzung
Ablehnung
Begründung: Auch hier ist der Ermächtigungsrahmen mit 50 % des gez. Kapitals zu weit gefasst und somit abzulehnen
TOP 8
Beschlussfassung über die Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien, die Aufhebung der Vinkulierung der Stammaktien und eine entsprechende Änderung der Satzung
Zustimmung
Begründung: Mit der geplanten Beschlussfassung wird eine seit Börsengang von der SdK erhobene Forderung nach Abschaffung der Vorzugsaktien endlich umgesetzt
TOP 9
Sonderbeschluss der Stammaktionäre zum Beschluss der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 8
Zustimmung
Begründung: s.o.
TOP 10
Beschlussfassung über eine Anpassung der bestehenden Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts, sowie zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugs- bzw. Andienungsrechts der Aktionäre im Hinblick auf die vorgesehene Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien
Zustimmung
Begründung: notwendige Beschlussfassung infolge der Umwandlung der Vorzugs- in Stammaktien
TOP 11
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung zur Neufassung der Regelungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ermöglichung der Stimmausübung im Wege der Briefwahl, zur Ermöglichung einer Online-Teilnahme sowie zur Regelung der Stimmausübung durch Bevollmächtigte
Zustimmung
Begründung: Mit der Satzungsänderung wird aktuellen Trends der HV-Präsenz Rechnung getragen
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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