Hauptversammlung der mybet Holding SE am 18.7.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Nach den ersten schwarzen Zahlen im Vorjahr hat sich der damals vorsichtig abzeichnende Turnaround nach schmerzhafter Sanierung jetzt voll bestätigt. Quasi alle wesentlichen Kennziffern konnten (z.T. erheblich) gesteigert werden, nicht zuletzt das Konzernergebnis von 1,5 auf über 6 Mio. €.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der AR hat die Arbeit des Vorstands in 4 Sitzungen kritisch unterstützt und begleitet. Außerdem gab es weiteren Austausch in schriftlicher Form. Der früher stets als zu knapp gerügte Bericht wurde im letzten Jahr deutlich erweitert und jetzt auf diesem Niveau fortgesetzt. Er ist jetzt recht informativ und bestätigt die gute Arbeit des ARs.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung
Begründung: Gegen die erneute Bestellung der im vorletzten Jahr erstmals bestellten KPMG sind keine Anhaltspunkte ersichtlich. Die Zustimmung erfolgt in der Erwartung, dass in der HV für die ausgewiesenen \"sonstigen Leistungen\" (über 20 % der AP-Kosten) plausibel nachgewiesen wird, dass diese zwingend vom AP erbracht werden mussten. Nur dann steht diese Leistung nicht in Widerspruch zu den SdK-Vorgaben für eine strikte Trennung von Abschlussprüfung und Beratung.
TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts
Ablehnung
Der geplante Beschluss ist grundsätzlich im Rahmen des Zulässigen. Er erscheint aber von seiner breiten Ausgestaltung her als reiner Vorratsbeschluss. Außerdem umfasst er neben der - durchaus überlegenswerten - Einziehungsmöglichkeit der Aktien u.a. auch die Möglichkeit der Ausgabe an Mitarbeiter etc. Eine derart breit gefasste Verwendung sollte erst nachrangig - oder frühestens parallel - mit einer Dividendenzahlung an die Aktionäre erwogen werden. Diese ist mangels Bilanzgewinn aber frühestens zum nächsten Geschäftsjahr möglich. Daher wird dieser TOP angelehnt.
TOP 6
Neuwahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung (Einzelwahl)
Begründung: Die vorgeschlagenen Kandidaten erscheinen fachlich qualifiziert und neutral. In der HV wird aber sehr detailliert der Auswahlprozess hinterfragt. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass offenbar im Vorfeld Abstimmungen zwischen einem Großaktionär und der Gesellschaft erfolgten, nach denen u.a. ein zweites AR-Mandat zur Neuwahl anstand. Hinterfragt wird, ob und inwieweit eine angemessene Vertretung der Kleinaktionäre im AR sichergestellt ist oder zumindest nicht beeinträchtigt wird.
TOP 7
Anpassung der Satzung wegen Zusammenführung des Bundesanzeigers mit dem elektronischen Bundesanzeiger.
Zustimmung
Begründung: Es handelt sich lediglich um die zZ übliche redaktionelle Anpassung.
TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 1999/III sowie des Bedingten Kapitals 2000/I; Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um einen nicht mehr benötigten Restbetrag eines lange zurückliegenden bedingten Kapitals.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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