Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 23.07.13



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der Sedlbauer AG am 23.07.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012.

Zustimmung
Begründung: Im Berichtsjahr konnte trotz eines Umsatzrückganges um 17,4% ein Jahresüberschuss in Höhe von T-EUR 158 erzielt werden. Trotz des eingeleiteten Personalabbaus entstand ein operativer Verlust, der jedoch aufgrund von Sondereffekten mehr als ausgeglichen werden konnte. Es besteht auf dieser Grundlage kein Anlass daran zu zweifeln, dass der Vorstand seinen Pflichten im Berichtsjahr ordnungsgemäß nachgekommen ist. Aus Sicht der SdK e.V. ist dem Vorstand daher die Entlastung zu erteilen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012.

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat tagte in sieben Sitzungen gemeinsam mit dem Vorstand. Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr trotz eines erheblichen Umsatzrückganges und Verunsicherungen der Märkte durch die europäische Staatsschuldenkrise profitabel gewirtschaftet. Es ist daher davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsfunktionen ordnungsgemäß wahrgenommen hat. Aus Sicht der SdK e.V. ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013.

Enthaltung
Begründung: Die SdK e.V. hält die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPWT Kirschner Wirtschaftstreuhand AG, Eggenfelden, grundsätzlich als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 für geeignet. So geht aus den auf der Homepage der Sedlbauer AG hinterlegten Geschäftsberichten hervor, dass die vorgeschlagene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Abschlüsse für die Geschäftsjahre 2008 bis 2012 geprüft hat. Das Testat für das Geschäftsjahr 2007 wurde abweichend von zwei Wirtschaftsprüfern der CONSILIA TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzeichnet. Insofern würde die vorgeschlagene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPWT Kirschner Wirtschaftstreuhand AG mit dem Abschluss für das Geschäftsjahr 2013 erst den sechsten Abschluss in Folge testieren. Die Vorgaben des § 319a HGB werden damit eingehalten. Hinsichtlich der erforderlichen Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPWT Kirschner Wirtschaftstreuhand AG kann sich die SdK e.V. jedoch keine Meinung bilden, da im Geschäftsbericht 2012 Angaben dazu fehlen, ob und in welchem Umfang der Abschlussprüfer neben dem Honorar für die Abschlussprüfung Honorare für andere Leistungen erhalten hat.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.