Hauptversammlung der SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft am 11.7.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Wiederaufnahme der „Basisdividendenzahlung“ ist in Anbe-tracht der Verwerfungen an den Schifffahrtsmärkten sowie der im Konzern ge-tätigten Investitionen sehr erfreulich und im Vergleich zum Wettbewerb im
weitesten Sinne ungewöhnlich.
TOP 3a
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Konzern hat sich im Berichtsjahr mit Blick auf Umsatz, Cash-flow und Ergebnis wieder erfreulich entwickelt. Die Flottenmodernisierung bzw. –erweiterung schreitet voran, die Positionierung in der Gastankfahrt sowie der Produktentankfahrt ist aussichtsreich und die Dividendenzahlung konnte, trotz nach wie vor krisenhaftem Schifffahrtsumfeld, wieder aufgenommen werden. Der Zugang zu Fremdkapital ist, vielfach gegen den Branchentrend, weiter ge-währleistet.
TOP 3b
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Ausweislich des nach wie vor knappen Aufsichtsratsberichts scheint der Aufsichtsrat seiner Kontroll- und Beratungsfunktion wohl gerecht geworden zu sein.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Ablehnung
Begründung: Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprü-fungsgesellschaft, Hamburg ist sicherlich geeignet Gesellschaft und Konzern zu prüfen. Nichtsdestotrotz lehnt die SdK den Beschlussvorschlag aufgrund der aus SdK-Sicht zu hohen Honorare außerhalb der reinen Abschlussprüfung ab. Die SdK fordert zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Prüfung eine weitestgehende Trennung von Prüfung und Beratung und sieht dabei insbe-sondere Steuerberatungsleistungen kritisch.
TOP 5
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
Ablehnung
Begründung: Die Neufassung und Modernisierung der Satzung stößt grund-sätzlich auf die Zustimmung der SdK, gleiches gilt für die moderate Anpassung der Festvergütung des Aufsichtsrats. Da auch die neugefasste Satzung variable Vergütungsbestandteile für den Aufsichtsrat vorsieht, lehnt die SdK den Be-schlussvorschlag trotzdem ab.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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