Hauptversammlung der Heidelberger Druckmaschinen AG am 23.7.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses und der Lageberichte für das Geschäftsjahr 2012/2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben (§§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zur Beschreibung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (§§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB)
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Heidelberg befindet sich nach wie vor in einem Transformationsprozess, um sich an die geänderten Marktbedingungen anzupassen. Dem bisherigen Vorstandsvorsitzenden Herrn Schreier ist eine zu zögerliche und zu wenig konsequente Neuausrichtung vorzuwerfen, jedoch nach Kenntnis der SdK kein Versäumnis oder Fehlverhalten, das eine Nicht-Entlastung rechtfertigen oder erfordern würde. Bei den anderen Vorstandsmitgliedern ist die Situation ähnlich. Herr Dr. Linzbach scheint konsequenter und schneller die Veränderungen anzugehen, wenn auch eine Beurteilung über den Erfolg der Maßnahmen erst in einiger Zeit möglich sein wird.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Auch dem Aufsichtsrat ist unter Umständen vorzuwerfen, zu lange und zu wenig konsequent die Umstrukturierung und Neuausrichtung gefordert zu haben. Allerdings waren die Marktveränderungen, verschärft durch die Finanzkrise, in ihrer Geschwindigkeit, Tiefe und Ausmaß nicht leicht vorherzusehen. Immerhin hat sich durch den Vorstandswechsel das Tempo beschleunigt.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers
Ablehnung
Begründung: Obwohl das Honorar des Abschlussprüfers von € 1,65 Mio. auf € 1,46 Mio. gesunken ist, ist die absolute Höhe immer noch recht hoch im Vergleich zu Unternehmen mit einer ähnlichen Struktur und Größe. Zusätzlich übersteigen die sonstigen Leistungen mit € 678 Tsd. (46%) deutlich die von der SdK geforderte Grenze von 25%, so dass die Unabhängigkeit der Prüfung nicht mehr automatisch unterstellt werden kann.
TOP 5
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Zustimmung
Begründung: Die Verkleinerung des Aufsichtsrats von 16 auf 12 Mitglieder ist auch aus Kostengründen grundsätzlich positiv zu sehen.
Die fachliche Eignung der Kandidaten scheint gegeben. Allerdings ist der Aufsichtsrat sehr „wirtschaftslastig“ da nur Herr Schuh eine technische Ausbildung besitzt. Für die gegenwärtige Transformationsphase ist dies zu akzeptieren, mittelfristig sollten jedoch Vertreter mit einem Ingeniuer/Maschinen background vertreten sein.
Die SdK fordert eine Einzelwahl der AR Kandidaten. Die Wahl von Herrn Schuh ist abzulehnen, da er bereits über einen Beratervertrag mit Heidelberg verbunden ist. Falls Herr Schuh diese Beratertätigkeit beendet wäre seine Wahl zu begrüßen, da er genau die fehlende Ingenieurskompetenz einbringen würde.
Aktionär König lehnt in einem Gegenantrag die Wahl von Herrn Jaschinski und Herrn Meyer ab, da diese für die Main First Bank tätig sind, die bei der Platzierung der Wandelanleihe beteiligt war. Die SdK hält dies nicht für bedenklich, da Merrill Lynch als Lead Manager die Kontrolle der Platzierung der Anleihe innehatte. Die zur Verfügung Stellung von Know-how und Netzwerk ist eine der Hauptaufgaben der AR Mitglieder und es muss nicht per se von einem Interessenkonflikt ausgegangen werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Gebühren bei der Platzierung der Wandelanleihe den marktüblichen Bedingungen entsprochen haben.
TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen zwischen der Heidelberger Druckmaschinen AG und der Heidelberger Druckmaschinen Vertrieb Deutschland GmbH, der Heidelberg Print Finance International GmbH, der Sporthotel Heidelberger Druckmaschinen GmbH und der Kurpfalz Asset Management GmbH
Zustimmung
Begründung: Ein formaler Akt, um der Änderung des Körperschaftssteuergesetzes Rechnung zu tragen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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