Hauptversammlung Lang & Schwarz AG am 17.7.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands, des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Nachdem der Umsatz 2012 um drei Viertel eingebrochen ist erwirtschaftete der Konzern nach einem Konzernüberschuss 2011 in Höhe von 6,7 Millionen in 2012 einen Fehlbetrag von 186.000 €. Da es sich anscheinend nicht nur um eine kurzfristige Geschäftseintrübung handelt , sondern auch in 2013 keine besseren Ergebnisse zu erwarten sind kann trotz solider Kapitalausstattung nach einer Dividendenzahlung in Höhe von 1,20 € in 2012 einer kompletten Streichung der Dividende zugestimmt werden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat auf den (branchenweiten) Umsatzeinbruch mit entsprechenden Kosteneinsparungen die Verluste begrenzen können. Durch die Ausweitung des Angebotes im Bereich TradeCenter und eine strategische Beteiligung an der social new media Anlegerplattform Wikifolio scheint die Gesellschaft in dem schwierigen Marktumfeld) ordentlich aufgestellt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Ausweislich des Aufsichtsratsberichts hat der Aufsichtsrat den Vorstand pflichtgemäß beraten und überwacht.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl des Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken. Das Gesamthonorar in Höhe von 99.000 € für Abschlussprüfungen sowie 4000 € für andere Bestätigungen erscheint angemessen Sonstige Beratungsleistungen, insbesondere für Steuerberatung, wurden in diesem Zusammenhang nicht erbracht.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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