Hauptversammlung der Dyckerhoff AG am 12.07.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 mit den Lageberichten für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2012, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
Geschäftsbericht informiert ausführlich über Entwicklung der Gesellschaft. Aufsichtsrat hat den vom Vorstand ausgestellten Jahresabschluss gebilligt.
Keine Beschlussfassung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Trotz Rückgangs des Ergebnisses nach Steuern von 73 Mio. auf 35 Mio. wird eine Dividende von 0,75 EUR vorgeschlagen. Entspricht voll dem Bilanzgewinn der AG, der rd. 10 Mio. aufgelöste Gewinnrücklagen aufweist.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Vorstand hat in einem schwierigen geschäftlichen Umfeld vor allem in Deutschland, Luxemburg, Niederlanden sowie Polen und der Tschechischen Republik Konzernumsatz und EBITDA auf dem Niveau des Vorjahrs halten können. Gesamtergebnis lag auf der Höhe der Vorhersagen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Aufsichtsrat hat Vorstand in wichtigen unternehmerischen Fragen hinsichtlich Investitionen, a.o. Abschreibungen sowie Verbesserung der Effizienz unterstützt.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2013
Zustimmung
Begründung: Die Kosten der Abschlussprüfung durch Deloitte & Touche bewegen sich auf der Höhe des Vorjahrs und können als angemessen gelten. Steuerberatungsleistungen wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht in Anspruch genommen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Dyckerhoff AG auf die Buzzi Unicem SpA (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
Ablehnung
Begründung: Eine Zwangsabfindung von Aktionären lehnt die SdK grundsätzlich ab. Sie beinhaltet einen schweren Eingriff in die Rechtsstellung des Aktionärs. Der Abfindungspreis liegt mit 47,16 EUR deutlich über dem Referenzkurs von durchschnittlich 39,04 EUR vor Bekanntmachung des Übernahmeverlangens, lässt aber die Höhe möglicher stiller Reserven offen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|