Hauptversammlung der M.A.X. Automation AG am 18.7.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, der Lageberichte der M.A.X. Automation AG und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 und der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB sowie des Vorschlags des Aufsichtsrats für die Verwendung des Bilanzgewinns
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012
Zustimmung
Begründung: Der Jahresüberschuss 2012 belief sich auf 8,4 Mio €. (Vj. 12,2 Mio €) Die Gesellschaft schüttet trotz rückläufigem Ergebnis unveränderte 4 Mio € aus. Die Ausschüttungsquote liegt somit innerhalb der von der SdK geforderten 40 - 50 %.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Der Alleinvorstand Priske hat wiederum ein positives Ergebnis erzielt, das allerdings deutlich unter dem herausragendem Vorjahr liegt. Während das Segment Industrieautomation sehr gut gelaufen ist, gab es Rückgänge im Segment Umwelttechnik. Es ist nicht zu den erwarteten Aufträgen gekommen. Der Vorstand sieht Schwächen im Systemgeschäft, Diese werden angegangen. Zudem wird ein weiteres Vorstandsmitglied bei der Vecoplan AG für diesen Geschäftsbereich gesucht.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat kümmert sich intensiv um die Beratung und Kontrolle des Vorstands.
TOP 5
Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Zustimmung
Begründung: Die Bezüge des Alleinvorstandes erscheinen uns angemessen.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Halbjahresfinanzbericht jeweils für das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung
Begründung: Die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co KG hat ihre Aufgaben, soweit erkennbar, zufriedenstellend erfüllt. Der Geschäftsbericht gibt ein informatives und aussagefähiges Bild.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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