Hauptversammlung der Helma Eigenheimbau AG am 5.7.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des zusammengefassten Lageberichtes und Konzernlageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Obwohl die Ausschüttungsquote mit 26 % deutlich unter der von der SDK grundsätzlich geforderten Ausschüttungsquote von 40-50 % liegt, stimmen wir dem Vorschlag ausnahmsweise zu, da die Eigenkapitalquote niedrig und der Verschuldungsgrad hoch sind. Für die Zukunft erwarten wir aber eine ansteigende Ausschüttungsquote.
Begründung: Die Ausschüttungsquote ist weiterhin noch gering, aber im Steigen begriffen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand scheint die Helma auf dem angekündigten Weg zu halten und weiter erfolgreich zu agieren.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Die Aufsichtsräte haben ihre Aufgabe der Beratung und Überwachung augenscheinlich gut vorgenommen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen die Wiederwahl des aktuellen AP Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH zum vierten Mal.
TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und die Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung
Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts dagegen, die Ermächtigung auf die aktuelle Aktienzahl zu korrigieren.
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Bei einem Grundkapital der Gesellschaft von 3,1 Millionen würde die Gesellschaft zu einer Kapitalerhöhung in Höhe von 50 % ermächtigt werden. Dies liegt deutlich über den von der SDK festgelegten Grenzwerten, insbesondere da diese eine Zusammenrechnung der verschiedenen Kapitalmaßnahmen (Aktienrückkauf, genehmigte Kapitalia und bedingte Kapitalia) vorschreiben. Erschwerend kommt hinzu, dass sowohl ein Bezugsrechtsausschluss wie auch Sachkapitalerhöhungen zugelassen sind. Bei diesem Tagesordnungspunkt hat somit eine Ablehnung zu erfolgen.
TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und die entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Das bedingte Kapital hat auch hier einen Umfang von 50 % des Grundkapitals. Hier gilt das zu top sieben gesagte weshalb auch hier nach den Richtlinien der SDK eine Ablehnung zu erfolgen hat.
TOP 9
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft und der Hausbau Finanz GmbH
Zustimmung
Begründung: Hier scheint kein Problem vorzuliegen
TOP 10
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags zwischen der Helma Eigenheimbau Aktiengesellschaft und der Helma Wohnungsbau GmbH
Zustimmung
Begründung: Mit Bauchschmerzen – während der Vertrag für die AG sicher sinnvoll ist, hat die Vereinbarung in Bezug auf die Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter ein gewisses Geschmäckle.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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