Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 09.07.13



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Hauptversammlung der Maternus-Kliniken AG am 9.7.2013

Voraussichtliche Abstimmungsvorschläge der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2012, des Lageberichtes für die Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft und des Konzern-Lageberichtes, sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 und der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und Absatz 5, 315 Absatz 4 HGB

Keine Beschlussfassung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des ausgeschiedenen Mitglieds des Vorstandes Herrn Dietmar Meng für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Es macht sicherlich Sinn, über die Entlastung von Herrn Dietmar Meng erst nach Abschluss der Untersuchungen über etwaige Ansprüche gegen ihn zu entscheiden. Zu kritisieren und kritisch zu hinterfragen bleibt allerdings die Tatsache, dass nach 1 ¼ Jahren immer noch keine Klarheit geschaffen werden konnte.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes (einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder) für das Geschäftsjahr 2012

Einzelentlastung
Begründung: zu 3.1: Der Vorstand – Herr Leschonsky - hat die zur letzten Hauptversammlung (HV) 2012 kommunizierten Ziele einer nachhaltigen Trendwende für das Geschäftsjahr 2012 deutlich verfehlt und an die unzureichenden Ergebnisse des Geschäftsjahrs 2011 angeknüpft. Und das, obwohl vor einem Jahr zur HV schon zu erkennen war, dass die Zahlen der ersten Jahreshälfte den Optimismus des Vorstands – und des Aufsichtsrats – nicht bestätigten. Auf der anderen Seite bewegt sich das Unternehmen in einem sehr schwierigen Markt und hat außerdem mit teuren Altlasten – mit aus heutiger Sicht zu kostenintensiven Mietverträgen für zahlreiche Objekte – zu kämpfen. Immerhin sind zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Ergebnisse ergriffen worden, die eine gewisse Hoffnung auf angemessene Ergebnisse in der Zukunft rechtfertigen. Daher Enthaltung – und nicht Ablehnung – zur Beschlussfassung über die Entlastung von Herrn Leschonsky.

Zu 3.2: Über die Entlastung von Herrn Meng für seine Tätigkeit zum Jahresanfang 2012 soll erst nach Abschluss der Klärung von etwaigen Ansprüchen entschieden werden (s.o. auch TOP 2). Daher Zustimmung zur Verschiebung der Beschlussfassung bis zur HV in 2014.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats (einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder) für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seit Jahren recht erfolglos tätig. Schon zur letzten Hauptversammlung in 2012 war das kritisch gewürdigt und die Wiederwahl der Anteilseignervertreter in Frage gestellt worden. Jetzt hat sich für das Geschäftsjahr 2012 leider die Erfolglosigkeit der Tätigkeit fortgesetzt (s. bei TOP 3). Beim Aufsichtsrat kommt erschwerend hinzu, dass er sich bisher als die Konstante in der Unternehmensführung sah, tatsächlich aber durch viele Fehltage seiner Mitglieder in den Sitzungen in 2012 auffiel. Im Falle der Mehrheitsaktionärin der Obergesellschaft trotz vorheriger ausdrücklicher Zusicherungen. Außerdem fehlt eine klare Strategie für die Zukunft bzgl. der Größe des Segments Reha. Dieser erfolglosen Tätigkeit verbunden mit nicht ausreichender Beteiligung kann keine Zustimmung erteilt werden.

TOP 5
Beschlussfassung über die Nachwahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Es wird davon ausgegangen, dass der vorgeschlagene Kandidat für die Nachwahl eines AR-Mitglieds geeignet ist. Da er den außenstehenden Aktionären bisher nicht bekannt ist, wird insofern ein Vorbehalt bzgl. Etwaiger neuer Erkenntnisse in der HV aufrecht erhalten.

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie zum Prüfer für die etwaige Durchsicht von Zwischenfinanzberichten der Gesellschaft

Zustimmung
Begründung: Gegen die Ersetzung der FIDES Treuhand, NL Hamburg, durch PwC, Frankfurt, bestehen keine Bedenken. Der Wechsel des Abschlussprüfers sollte regelmäßig erfolgen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die Anpassung bzgl. des Bundesanzeigers entspricht der geänderten Rechtslage. Sie ist sinnvoll.

TOP 8
Beschlussfassung zur Anpassung der Satzung an das ARUG

Zustimmung
Begründung: Die Anpassung zur rechtzeitigen Meldung des Aktienbesitzes – 6 statt bisher 7 Tage vor der HV – entspricht der durch das ARUG geänderten Rechtslage. Sie ist daher geboten.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.