Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 28.06.13



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Hauptversammlung der Tipp24 SE am 28.6.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Tipp24 SE zum 31. Dezember 2012, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2012

Enthaltung
Begründung: Aufgrund der regulatorischen Unsicherheiten und der Tatsache, dass die deutsche Mutter stets defizitär war, da sie fast nur als Verwaltungsholding tätig wurde, schüttete die Gesellschaft bisher keine reguläre Dividende aus. Vielmehr wurden alle Gewinne bei der englischen Minderheitsbeteiligung \"geparkt\". Im Geschäftsjahr 2012 fiel nun erstmals ein nennenswerter AG-Bilanzgewinn an. Dieser würde rechnerisch eine Ausschüttung ermöglichen. Jedoch ergab eine Vorabanfrage, dass offenbar die regulatorischen Unsicherheiten in Deutschland trotz der neuen Staatsverträge weiterbestehen, so dass die Gesellschaft eine Ausschüttung weiterhin für gesetzeswidrig hält. Die Richtigkeit dieser Aussage und die Frage, ob es nicht (gesetzeskonforme) andere Wege der Ausschüttung gegeben hätte (wie im letzten Jahr die Sachdividende durch den spin-off der Lotto 24 AG) werden auf der HV detailliert hinterfragt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Zwar lässt die Wachstumsdynamik der vergangenen Jahre nach, jedoch wurden erneut (zum 13. Mal in Folge) Umsatz- und Ertragsrekorde erzielt. Weitere Kommentare zur guten Arbeit des Vorstandes erübrigen sich daher.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der AR hat die Gesellschaft tatkräftig unterstützt und überwacht. Quantitativ zeigt sich dies schon an 12 AR-Sitzungen und zahlreichen Ausschusssitzungen, die aufgrund der Vielfalt der anstehenden Themen durchgeführt wurden. Die im vergangenen Jahr vom neuen Vorsitzenden deutlich verbesserte Qualität des Berichts hat sich auch im laufenden Geschäftsjahr fortgesetzt. Das Thema \"Kontinuität im Vorstand\" (neben dem Vorsitzenden Dr. Cornehl) wird auf der HV thematisiert.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Ablehnung
Begründung: Wie in den Vorjahren erbringt der AP in erheblichem Maß Steuerberatungsleistungen. So stehen Prüfungsleistungen i.H.v. 472 T € Steuerberatungen von 227 T € gegenüber. Die SdK fordert aber eine völlige Trennung Abschlussprüfung und Steuerberatung, um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sicherzustellen.

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung (Einzelwahl)
Begründung: Vorbehaltlich einer zufriedenstellenden Vorstellung der zur Wahl stehenden Kandidaten und einer detaillierten Informationen über Art und Ablauf des Suchprozesses sind keine Anhaltspunkte gegen die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten zu erkennen. Lediglich im Fall des zur Wiederwahl stehenden AR-Vorsitzenden de Maizière wird die Zahl seiner externen Mandate (3 AR-Mandate und 5 vergleichbare Mandate) und die daraus resultierende Arbeitsbelastung kritisch hinterfragt. Eine positive Antwort unterstellt, soll aber auch seiner Wiederwahl zugestimmt werden. Denn speziell Herr de Maizière hat zu einer sichtbaren Verbesserung der AR-Tätigkeit beigetragen. Dies zeigt sich u.a. an den deutlich ausführlicheren AR-Berichten und der besseren Leitung der HV.

TOP 7
Beschlussfassung über eine Änderung von § 2 Absatz (1) der Satzung – Gegenstand des Unternehmens

Zustimmung
Begründung: Der Unternehmensgegenstand soll um \"Entwicklung, Bereitstellung und Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen auf dem Gebiet der elektronischen Medien ... und der Glücksspiele, insbesondere Lotterien\" erweitert werden. Hiergegen bestehen keine Einwände.

TOP 8
Beschlussfassung über die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft und Neufassung der Satzung

Ablehnung
Begründung: Die geplante Verlagerung des Firmensitzes nach London wirft insgesamt einige Diskussionspunkte in Bezug auf den künftigen Schutz der Aktionäre auf. Insgesamt scheint sie sachgerecht angesichts der Schwerpunkte der Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft, der nach wie vor nicht endgültig geklärten Rechtslage in Deutschland (deutsche Glücksspielstaatsverträge vs. europäisches Recht) und dem daraus resultierenden völligen Rückzug der Gesellschaft aus Aktivitäten in Deutschland. Es bestehen allerdings gewisse Zweifel an der Angemessenheit des wegen der Verlagerung erforderlichen Abfindungsangebotes. Daher erfolgt vorsorglich die Ablehnung dieses TOPs, um die Angemessenheit ggf. einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen zu können.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von o.g. Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.