Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 24.06.13



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Hauptversammlung der Impreglon SE am 24.6.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des zusammengefassten Lageberichts für die Impreglon SE und den Impreglon Konzern für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2012, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012

Enthaltung
Begründung: Angesichts eines Rückganges des AG-Bilanzgewinnes auf knapp 523 T € (Vorjahr 1623 T €) ist die Streichung der Dividende folgerichtig. Selbst bei Vollausschüttung ergäbe sich nämlich nur eine Dividende von 0,06 €, bei der von der SdK geforderten 50 %-Ausschüttungsquote im Konzern sogar nur 0,05 € (Vorjahresdividende: 0,20 €). Der Grund für den Dividendenausfall liegt aber in der derzeitigen Unternehmensstrategie, bei der offenbar sämtliche Erträge in aggressives Wachstum durch Zukäufe investiert werden. Dies ist nicht unbedingt im Anlegerinteresse, da sich der Sinn der Investments erst noch zeigen muss. Der SdK-Vertreter wird eine klare verlässliche Aussage zur künftigen Ausschüttungsplanung einfordern.

TOP 3
Entlastung der geschäftsführenden Direktoren

Enthaltung
Begründung: Das Unternehmen betreibt derzeit offenbar eine Strategie aggressiven, externen Wachstums mit 6 Zukäufen in 2012. Dies mag aufgrund günstiger Marktgegebenheiten richtig sein und Marktposition und Ertragslage des Unternehmens langfristig stärken. Andererseits sind Erfolg und Sinnhaftigkeit der einzelnen Maßnahmen zur Zeit nicht zu erkennen. Außerdem stehen sie im Widerspruch zu früheren Aussagen zur Strategie, wonach man etwa 2 Beteiligungen pro Jahr plane. Folgerichtig haben sich wesentliche Kennziffern trotz eines Umsatzanstiegs um über 20 % nur gehalten oder sogar verringert und es kommt zum völligen Dividendenausfall. Hier wurde offenbar zu viel des Guten getan.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats

Ablehnung
Begründung: Die grundsätzlichen Kritikpunkte der Vorjahre bleiben weiter bestehen: Nach wie vor sind 2 der 3 Mitglieder des Verwaltungsrates personengleich mit dem ehemaligen Aufsichtsrat. Zwar ist das ursprüngliche juristische Problem der Personengleichheit von stellvertretenden AR-Vorsitzendem und IR-Manager durch die Bildung der einstufigen (monistischen) SE weggefallen. Dennoch bestehen die damaligen, durch verschiedenste Einzelvorfälle begründeten, erheblichen Zweifel an der Fähigkeit zur Beratungs- und Kontrollpflicht fort. Auch die Vergütung von nach wie vor nur 5000,- € weckt Zweifel an der Unabhängigkeit und auch an der Durchsetzungsfähigkeit gegenüber dem Großaktionär Claassen, der in beiden SE-Gremien den Vorsitz hält. In dieses Bild passt, dass der ohnehin schon knappe Bericht gegenüber dem Vorjahr nochmals verkürzt wurde, und zwar ausgerechnet im Abschnitt \"Überwachungs- und Beratungsschwerpunkte\". Ein positiver Einfluss des im letzten Jahr mit Vertrauensvorschuss begrüßten externen neuen Verwaltungsrates Raetke Müller lässt sich leider noch nicht erkennen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Ablehnung
Begründung: Bereits in den letzten beiden Jahren wurde ein Wechsel des Abschlussprüfers Mira Audit AG aufgrund des katastrophalen Beitrags auf der HV in 2010 als dringend erforderlich angesehen. Es ist unverständlich, warum die Gesellschaft erneut an diesem Abschlussprüfer festhält.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.