Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 21.06.13



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Hauptversammlung der InnoTec TSS Aktiengesellschaft am 21.6.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die InnoTec TSS Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2012 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. § 289 Absatz 4, 5; § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung
Begründung: Die SdK kann dem Beschlussvorschlag einer Auskehrung von 0,25 € bei einem Konzernergebnis von 1,00 € je Aktie (nach 0,92 € 2011) nicht folgen Das Konzernergebnis steigt stetig und erreichte 2012 einen Rekordwert.
Die Ausschüttungsquote beträgt aber nur 25% und liegt damit deutlich unter der von der SdK geforderten Bandbreite von 40 bis 60% des Konzernjahresüberschusses.
Die vorgeschlagene Verwendung des im Vergleich zum Vorjahr (12.026.248,38 €) leicht gesunkenen Bilanzgewinns von 12.489.026,16 € könnte zu einer höheren Ausschüttung führen als der vorgeschlagenen Dividende von 0,25 € je Stückaktie (Vorjahr: 0,40 € je Aktie). Damit werden mit 2.392.500,00 € lediglich rd. 20 % des Bilanzgewinns in Anspruch genommen.
Gleichwohl nimmt die SdK zur Kenntnis, dass sich einerseits das operative Ergebnis in 2012 gegenüber den Vorjahreswerten reduziert hat, gleichzeitig der Konzernumsatz im Vergleich zum Vorjahr aber erfreulich gestiegen ist.
Jedoch erscheint im Hinblick auf die insgesamt solide Geschäftsentwicklung, den langfristigen Aufwärtstrend und die plausibel erscheinenden Zukunftsprognosen der vorgeschlagene Gewinnvortrag von 10.096.526,16 € auf das Jahr 2013 im Verhältnis recht hoch. Die SdK fordert daher eine Ausschüttung von 0,40 € je Aktie.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die Unternehmensziele für 2012 im Wesentlichen erreicht, erneut den Gewinn gesteigert und die Gesellschaft gut für die Zukunft aufgestellt.
Die Erfolgsserie aus den vergangenen Jahren konnte zwar nicht umfänglich fortgesetzt werden, gleichwohl berechtigen die Gesamtergebnisse zu einer Unterstützung durch die Anteilseigner.
Die Darstellung der Vergütungsstruktur des Vorstandes ist im Geschäftsbericht grundsätzlich transparent und nachvollziehbar erläutert.
Kritisch bleiben die bereits in den Vorjahren bereits wiederholt geäußerten Bedenken hinsichtlich des hohen Ausfallrisikos bei der Besetzung des Vorstandes mit nur 1 Person.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat gem. Bericht den Vorstand in seiner Aufgabenerfüllung vorbildlich unterstützt.
Die Darstellung der Vergütungsstruktur ist im Geschäftsbericht transparent und nachvollziehbar erläutert.
Das Vergütungssystem der Mitglieder des Aufsichtsrates mit ausschließlich fixen Bestandteilen entspricht der grundsätzlichen Forderung der SdK.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers im Falle einer etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2013

Ablehnung
Begründung: Da die Steuerberatungsleistungen und sonstigen Leistungen mehr als die von Seiten der SdK gerade noch hinnehmbaren 25 % des Gesamthonorars ausmachen erscheint die Unabhängigkeit der Prüfungsleistung gefährdet, weshalb eine Wiederwahl abzulehnen ist.
Außerdem wird diese Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum wiederholten Male beauftragt. Hier wird kritisch zu hinterfragen sein, wie lange der bisherige Abschlussprüfer bereits für die Gesellschaft tätig ist und wann die nächste Ausschreibung zur Ermittlung eines neuen AP vorgesehen ist.
Die Forderung der SdK richtet sich in diesem Punkt auf einen turnusmäßigen Wechsel des Abschlussprüfers nach spätestens zehn Jahren, um auch so das Instrument der Prüfung zu stärken. Zudem trägt ein regelmäßiger Wechsel dazu bei, die Unabhängigkeit des für die Aktionäre wichtigen Instituts der Abschlussprüfung zu unterstützen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.