Hauptversammlung der Greiffenberger AG am 26.6.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Greiffenberger AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31.12.2012, der Lageberichte für die Greiffenberger AG (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) und für den Konzern (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2012, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Das Ergebnis je Aktie lag in 2012 bei 0,53 (Vj. 0,52) EUR. Grundsätzlich fordert die SdK die Ausschüttung von 40 bis 60 Prozent des Ergebnisses. Die nach wie vor niedrige Eigenkaptalquote von 25,3 (25,1) Prozent rechtfertigt aber die Einstellung des gesamten Bilanzgewinns in die \"anderen Gewinnrücklagen\".
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Umsatz- und Ergebnis konnten leicht gesteigert werden. Für 2012 prognostizierte Herr Greiffenberger einen Umsatzzuwachs im einstelligen Bereich und eine deutlich überproportionale Ergebnisverbesserung (einhergehend mit einer Verringerung der Nettoschulden bei steigender Eigenkapitalquote). Die Planungen wurden damit knapp erreicht. Insgesamt zeigt sich eine verhaltene, aber in der Tendenz positive Entwicklung.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Das vorgeschlagene Vorstands-Vergütungssystem ist nicht zustimmungsfähig, da es u.a. hinsichtlich der variablen Komponenten nicht ausschließlich auf mehrjährige Entwicklungen Bezug nimmt und notwendige Voraussetzungen für die Zahlung variabler Vergütung wie das Erreichen eines nachhaltigen positiven Ergebnisses (nach Abzug der Kapitalkosten) der Vorlage nicht zu entnehmen sind. Eine Beteiligung der Gesellschaft an der Rücklagenbildung für die Altersversorgung des Vorstands ist nicht akzeptabel.
Ansonsten bestehen keine Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung sprechen. Eine Entlastung erscheint damit trotz der Bedenken, die das Vorstands-Vergütungssystem aufweist, vertretbar.
TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder
Ablehnung
Begründung: siehe Ausführungen zu TOP 4
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Gewährung von Genussrechten
Zustimmung
Begründung: Aufgrund der Tatsache, dass derzeit noch ein Genussrechtskapital von ca. 7,4 Mio. Euro (basierend auf der nun auslaufenden Ermächtigung besteht) und die vorgeschlagene \"Erneuerung\" ausschließt, dass Genussrechte zum Aktienbezug berechtigen, ist die Ermächtigung vertretbar.
TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Gewinnabführungsvertrags mit der ABM Greiffenberger Antriebstechnik GmbH
Zustimmung
Begründung: Der Änderungsvertrag beeinträchtigt nicht die Rechte der Aktionäre und setzt geänderte Rahmenbedingungen um.
TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Gewinnabführungsvertrags mit der J. N. Eberle & Cie. GmbH
Zustimmung
Begründung: Der Änderungsvertrag beeinträchtigt nicht die Rechte der Aktionäre und setzt geänderte Rahmenbedingungen um.
TOP 9
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung
Begründung: Es sind keine dem entgegenstehenden Anhaltspunkte erkennbar.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|