Hauptversammlung der Realtime Technology Aktiengesellschaft am 28.6.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung:
Begründung: Die SdK hält zwar grundsätzlich eine Ausschüttung von 40 bis 60 Prozent des Jahresüberschusses für geboten. Angesichts der noch vergleichsweise niedrigen Eigenkapitalausstattung von ca. 35 Mio. EUR und des nachhaltigen Wachstumskurses ist der Verzicht auf eine Ausschüttung aktuell vertretbar.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung:
Begründung: Das profitable Wachstum konnte in 2012 nochmals beschleunigt werden. Auch aktuell zeichnet sich eine weiter positive Umsatzentwicklung ab, beim Gewinn dürften Skaleneffekte ebenfalls positiv wirken.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung:
Begründung: Es gibt keine Anhaltspunkte, die dem entgegenstehen. Die Berichterstattung im Geschäftsbericht folgte der letztjährigen Hauptversammlungs-Kritik und ist nunmehr aussagekräftiger.
TOP 5
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung:
Begründung: Die Fest-Vergütung bewegt sich im vertretbaren Rahmen.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung:
Begründung:
Es sind keine dem entgegenstehenden Anhaltspunkte bekannt.
TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat
Das Abstimmungsverhalten muss offen gehalten werden:
Begründung: Es ist Einzelabstimmung über die sechs Kandidaten vorgesehen. Bislang liegen keine Informationen vor, welche Mandate die Kandidaten in anderen vergleichbaren Gremien haben. Insofern ist nicht einschätzbar, ob sie über die notwendige Unabhängigkeit und Zeit verfügen.
Weiter ist nicht erkennbar, wem die Position als künftiger Aufsichtsratsvorsitzender zugedacht ist.
Hinsichtlich Christoph Karrasch, der zum Jahreswechsel 2012/ 2013 aus dem Vorstand ausschied, ist die Wahl abzulehnen. Die SdK vertritt die Auffassung, dass ehemalige Vorstände erst nach Ablauf der \"Cooling Off\"-Periode (also nach Verjährung etwaiger Ansprüche der Gesellschaft gegen den Vorstand) von 10 Jahren in den Aufsichtsrat wechseln sollen. Da die Unterstützung durch Herrn Karrasch zweifellos von großer Bedeutung ist, bietet sich an, diesen als Berater zu verpflichten.
TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2011/I, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2013/I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung:
Begründung: Bei einem Grundkapital von aktuell 4.418.904 EUR entspricht die Summe der angestrebten Kapitalia dem gesetzlich maximal zulässigen Volumen von 50 Prozent des Grundkapitals. Die SdK hält Vorratsbeschlüsse dieses Volumens für nicht zustimmungsfähig. Vorhaben, die über eine Summe von 25 Prozent (bei Bezugsrechtsausschluss über 10 Prozent) des Grundkapitals hinausgehen, sind der HV bei konkretem Anlass vorzulegen.
TOP 9
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie zur Einziehung eigener Aktien
Ablehnung:
Begründung: Die SdK lehnt die Zustimmung zum Rückkauf eigener Aktien im Regelfall ab, wenn auch Ermächtigungen zu einer Kapitalerhöhung vorgeschlagen werden. Es sind keine Gründe erkennbar, die die vorgeschlagene Ermächtigung aus Anlegersicht hinreichend sinnvoll erscheinen lassen.
TOP 10
Beschlussfassung über die Änderung der von der Hauptversammlung am 29. Juli 2011 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft („Aktienoptionsplan 2011“), die Änderung des Bedingten Kapitals 2011/II sowie die entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung:
Begründung: Die SdK lehnt Aktienoptionsprogramme ab. Die Vorstände/ Mitarbeiter sind gehalten, bei entsprechender Einschätzung und Liquidität die Aktien der RTT AG am Markt zu erwerben.
TOP 11
Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Zustimmung:
Begründung: Die Änderungen entsprechen den Usancen und sind sinnvoll.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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