Hauptversammlung der Seven Principles AG am 14.6.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, der Lageberichte für die SEVEN PRINCIPLES AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat ordentlich gearbeitet und dies in bemerkenswert offener Transparenz dokumentiert, darin ebenso offen Erklärungen des schlechten Ergebnisses vorgelegt. Die durchgeführten Strukturmaßnahmen deuten grundsätzlich in die richtige Richtung - das sollte sich mittelfristig auch zeigen!
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmun
Begründung: Der AR hat seine Aufgaben ausweislich seines Berichtes erfüllt und darüber erfreulich präzise berichtet.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung
Begründung: Fragwürdige Nebenmandate existieren nicht, so dass die Unabhängigkeit der Prüfung gewährleistet scheint.
TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung:
Bislang ist nichts bekannt, was gegen die Herren Aukes und Mohn spricht. Außerdem sehen wir es gerne, dass sie ausweislich der Mitteilungen nach §125,I AktG keine Neigung zu kritikwürdiger Mandatshäufung zeigen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der SEVEN PRINCIPLES AG und der 7P Infolytics AG
Zustimmung
Begründung: Der Kauf der 7P Infolytics lag zweifellos im Interesse der Gesellschaft; nun ist es konsequent, die steuerliche Organschaft mittels der vorgeschlagenen Verträge herzustellen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Billigung des Systems der Vergütung der Mitglieder des Vorstands der SEVEN PRINCIPLES AG
Ablehnung
Begründung: Gemäß den Abstimmungsrichtlinien der SdK stoßen wir uns an der change-of-control-Regel sowie der vorgesehenen Gehaltsfortzahlung bei vorzeitiger Kündigung ohne wichtigen Grund.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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