Hauptversammlung der bmp AG am 13.6.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Die Wertberichtigung auf die Revotar AG ist zwar ärgerlich, aber unvermeidbar gewesen. Der dadurch entstehende Verlust in Höhe von 1,7 Mio. € sollte die letzte \"Altlast\" des ursprünglichen Portfolios sein. 2013 wird die erste Bewährungsprobe für die neue Fokussierung der Gesellschaft.
TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Nach dem Bericht des Aufsichtsrates scheint er regelmäßig angemessen geprüft und beraten zu haben.
TOP 4
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Die Persönlichkeiten scheinen geeignet, die Gesellschaft angemessen zu prüfen und zu beraten.
TOP 5
Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Die Umstellung von einer ergebnisorientierten Honorierung auf eine fixe Vergütung unterstützt die SdK.
TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des in der Hauptversammlung vom 22. Juni 2011 beschlossenen genehmigten Kapitals nach § 5 Abs. 3 der Satzung und über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Die SdK sieht aufgrund des Geschäftsmodells der bmp sehr wohl die Notwendigkeit Vorratskapitalia für Akquisitionszwecke nutzen zu können, hält allerdings ein Genehmigtes Kapital im Umfang des maximal gesetzlich Zulässigen für nicht angemessen. Sollte sich die Verwaltung zu einer Berichterstattung über Sacheinlagen aus dem Genehmigten Kapital auf einem der Einbringung über die Tagesordnung einer HV liegenden Berichtsniveau ex post bereiterklären, so wären hier durchaus höhere Genehmigte Kapitalia gegen Sacheinlage als die von der SdK im Regelfall akzeptierten 10% möglich.
TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers
Ablehnung
Begründung: Steuerberatungs- und sonstige Leistungen betragen mehr als 25% der Gesamthonorare.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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