Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 25.06.13



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Hauptversammlung der ifa systems AG am 25.6.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ifa systems AG für das am 31. Dezember 2012 beendete Geschäftsjahr, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung
Begründung: Es sollen 75.000 EUR ausgeschüttet werden bei einem Konzernjahresüberschuss von 575.000 EUR, was einer Ausschüttungsquote von nur 13% entspricht. Das Unternehmen könnte sich eine höhere Dividende leisten, zumal die Markterschließungsphase ja nun angeblich abgeschlossen ist und die Kosten in Zukunft niedriger sein sollen. Die SdK fordert in der Regel Ausschüttungen zwischen 40% und 60% des Jahresüberschusses. Dies entspräche einer Dividende von 0.09 - 0.14 EUR, womit auch die Dividendenkontinuität erhalten bliebe.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Das Unternehmen behauptet sich seit Jahren in seiner speziellen Marktnische. Durch die 11%-Beteiligung des Vorstands am Unternehmen sind seine Interessen im Wesentlichen mit denen der Aktionäre gleichgerichtet. Der Buchwert pro Aktie wurde in den letzten 5 Jahren von 2.52 EUR auf 5.37 EUR gesteigert, und 0.61 EUR an Dividenden ausgeschüttet. Die Eigenkapitalrendite ist im Jahr 2012 allerdings stark eingebrochen, ebenso wie die Umsatzrendite. Sorge bereitet weiterhin die Aktivierung von Eigenleistungen (Software-Entwicklung) in der GuV, insbesondere das Missverhältnis des Wachstums dieser Position relativ zum Umsatz. Die SdK wird diese Bilanzierungspraxis auf der Hauptversammlung kritisch hinterfragen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats ist zwar ausführlicher als im letzten Jahr, jedoch weiterhin deutlich zu knapp gehalten. Die Aussage, dass keine Interessenskonflikte bestünden, wird auf den letzten Seiten des Geschäftsberichts durch die Aufstellung der Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen und Unternehmen ad absurdum geführt. Insgesamt erhielten im Jahr 2012 Mitglieder des AR sowie Mitglieder des AR gehörenden Firmen einen Betrag von 521 TEUR vom Unternehmen für Leistungen verschiedener Art. Dies entspricht mehr als 3/4 der \"Aufwendungen für bezogene Waren und Dienstleistungen\" von 689 TEUR im Geschäftsjahr bzw. 5.5% der gesamten Aufwendungen (inkl. Personalaufwand) des Unternehmens von 9.5m EUR.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Ablehnung
Begründung: Die Honorare des Abschlussprüfers haben sich 2012 mehr als verdoppelt (von 33 TEUR auf 70 TEUR). Sonstige Leistungen (20 TEUR) machen 28.5% des Gesamthonorars aus gegen 0% im Vorjahr. Die Beratungshonorare sollten 25% der Gesamtkosten nicht überschreiten. Darüber hinaus sind wie bereits in der Vergangenheit die Vorjahreszahlen nicht in Übereinstimmung mit den im (geprüften!) Geschäftsbericht des Vorjahres genannten Zahlen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.