Hauptversammlung der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG am 12.6.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des für die Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Aktiengesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts des Geschäftsjahres 2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die SdK wird der Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen, wenngleich der Erfolg nicht über den positiven Jahresüberschuss weder der AG noch des Konzerns erklärt werden kann, sondern letztlich aus dem operativen Cash Flow und dem Bilanzgewinn entnommen wird.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Wünschenswert wäre, wenn der Vorstand die Gesellschaft durch nachhaltige Maßnahmen wieder in ein positives Fahrwasser überführen würde. Hier bedarf es weiterer erheblicher kraftvoller Anstrengungen. Hierfür, jedoch nicht zum dauerhaften Verlustausweis, wird Entlastung erteilt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat wird entlastet, sollte sich aber seiner Funktion der Beratung des Vorstands zur weiteren Optimierung bewusst sein und noch stärker handeln.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Ablehnung
Begründung: Die SdK wird nicht für die Bestellung der Ernst & Young GmbH Wirschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer stimmen. Die SdK hält die Ernst & Young GmbH grundsätzlich für geeignet, den Jahresabschluss zu prüfen, rügt aber eine über das Prüfungsmandat hinausgehende Abhängigkeit. Im Geschäftsbericht wird auf Seite 68 ein Gesamthonorar von 423 T€ ausgewiesen. Darin sind 232 T€ nicht prüfungsrelevante Leistungen enthalten. Damit ist eine Unabhängigkeit des Prüfers aus Sicht der SdK nicht mehr gegeben. Für Aktionäre ist aber das Testat eines unabhängigen Prüfers ein nicht zu vernachlässigendes Entscheidungskriterium bei einem Aktieninvestment.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ergänzung von § 8 Absatz 2 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Die SdK wird TOP 6 zustimmen um die Umsetzungskraft im Unternehmen zu beschleunigen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zum (aktualisierten) Entwurf des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags zur Ausgliederung der Beteiligungen an der Mineralbrunnen Krumbach GmbH sowie an der Mineralbrunnen Teinach GmbH auf die MINERALBRUNNEN ÜBERKINGEN-TEINACH Beteiligungs GmbH mit Sitz in Bad Überkingen
Zustimmung
Begründung: Hier erfolgt Zustimmung, da hierin im Wesentlichen eine Verwaltungsvereinfachung im Kontext der neuen Konzernstruktur gesehen wird.
TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Unternehmensvertrags zwischen der Gesellschaft und der Mineralbrunnen Krumbach GmbH
Zustimmung
Begründung: Analog zu Top 7 wird hier zugestimmt, da hier eine Anpassung an die neuere Gesetzeslage vorgenommen wird. Hierzu zählen auch der Beherrschung- und Gewinnabführungsvertrag.
TOP 9
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Unternehmensvertrags zwischen der Gesellschaft und der Mineralbrunnen Teinach GmbH
Zustimmung
Begründung: Der TOP 9 ist als Vertragsanpassung eine logische Folge von TOP 7 und 8 und kann daher nur im Zusammenhang gesehen werden. Daher wird hier zugestimmt.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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