Hauptversammlung der Merkur Bank KGaA
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für die MERKUR BANK KGaA (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2012 mit Berichten der persönlich haftenden Gesellschafter und des Aufsichtsrates
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung.
Begründung: Der Jahresabschluss wurde von Ernst&Young geprüft, und es gibt keine Bedenken, dass dieser fehlerhaft sein könnte.
TOP 3
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung.
Begründung: Die Zahlung einer Dividende in Höhe von 60 Cent je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote in Höhe von ca. 95% bezogen auf den Konzernjahresüberschuss. Die robuste bilanzielle Verfassung der Bank und das weiterhin sehr gut laufende operative Geschäft ermöglichen eine so hohe Ausschüttungsquote.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafter
Zustimmung.
Begründung: Die Merkur Bank hat erneut ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr hinter sich. Dank des boomenden Bauträgergeschäfts konnte ein sehr gutes Ergebnis erzielt werden. Die gute wirtschaftliche Situation hat ferner zu einer gesunkenen Risikovorsorge beigetragen. Auch im Firmenkunden- und Privatanlegergeschäft konnten Fortschritte erzielt werden. Es gibt keinen Grund, den phG nicht zu entlasten.
TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates
Zustimmung.
Begründung: In insgesamt acht Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung überwacht und stand dieser beratend zur Seite. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, die Entlastung zu verweigern.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung.
Begründung: Die KPMG AG gehört zu den führenden vier Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, der gegen die Wahl der KPMG AG spricht.
TOP 7
Wahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung.
Begründung: Die vorgeschlagenen Kandidaten besitzen sowohl die fachliche Kompetenz als auch ein weit verzweigtes Netzwerk, um sowohl die Geschäftsführung überwachen zu können als auch dieser beratend zur Seite zu stehen. Ferner dürfte durch die Wahl der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten der Merkur Bank ein breites Netzwerk zur Verfügung stehen, um gegebenenfalls frisches Kapital für die Bank generieren zu können.
TOP 8
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und die entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung.
Begründung: Die SdK tritt für eine rein fixe Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern ein. Daher ist die vorgeschlagene Vergütung begrüßenswert und diese scheint auch der Höhe nach angemessen zu sein.
TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/oder Anleihen, jeweils auch in Kombination miteinander und mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Schaffung von nach BASEL III anerkanntem zusätzlichem Kernkapital sowie über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2013/I und die entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung.
Begründung: Die Gesellschaft verfügt mit dem genehmigten Kapital 2011/1 bereits über einen weitreichenden Vorratsbeschluss, der im Falle der Ausnutzung mit eventuellem Bezugsrechtsausschluss zu einer starken Verwässerung der bestehenden Aktionäre führen würde. Daher ist eine weitere potentielle Verwässerung der Aktionäre durch die Ausgabe durch in Eigenkapital wandelbare Schuldverschreibungen nicht hinnehmbar.
TOP 10
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Genussrechten bis zu EUR 15.000.000,00
Zustimmung.
Begründung: Durch die Einführung von Basel III sind strengere Vorschriften bezüglich des Ergänzungskapitals zu erwarten. Diese können mit der Ausgabe von Genussrechten erfüllt werden. Da die Vorschriften verpflichtend sind, ist die Ausgabe von Genussrechten auch im Sinne der Aktionäre.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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