Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 19.05.04



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HV der mobilCom AG am 19. Mai 2004

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. -Die Aktionärsvereinigung-

Top 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
JA

Top 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
JA

Top 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
JA

Top 5: .Wahl des Abschlussprüfers
JA

Top 6: Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat und Wahl von Ersatzmitgliedern
JA

Top 7: Beschlussfassung über die vorsorgliche Abberufung von Herrn Carsten Meyer als Mitglied des Aufsichtsrats und Wahl von Herrn Dr. Horst Dietz zum Mitglied des Aufsichtsrats
JA

Top 8: Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und Satzungsänderung
NEIN. Anmerkung: Es fehlt eine Begrenzung

Top 9: Vorlage des Berichts über die bei der Gesellschaft durchgeführte Sonderprüfung gemäß § 142 Abs. 1 AktG

Top 10: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts
JA

Top 11: Beschlussfassung über sonstige Änderungen der Satzung a) Die Schreibweise der Firma der Gesellschaft soll geändert werden (\\\"mobilcom\\\" statt bisher \\\"MobilCom\\\"). Vorstand und Aufsichtsrat schlagen demgemäß vor, § 1 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen: \\\"Die Gesellschaft führt die Firma mobilcom Aktiengesellschaft.\\\"
JA

Top 12: Beschlussfassung über die Bestellung von Sonderprüfern zur Prüfung von Vorgängen der Geschäftsführung, namentlich aller Vorgänge aus und im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des MC Settlement Agreements vom 20.11.2002 zwischen der MobilCom AG, der MobilCom Holding GmbH, der MobilCom Multimedia GmbH einerseits und der France Telecom S.A. und der Wirefree Services Belgium S.A. anderseits gemäß § 142 Abs. 1 AktG
ENTHALTUNG

Top 13: Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegenüber Mitgliedern des Vorstands und/oder des Aufsichtsrates und/oder gegenüber den in § 117 Abs. 1 und Abs. 3, §§ 317 f. AktG genannten Personen, insbesondere gegenüber der France Telecom S.A., aus und im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des MC Settlement Agreements vom 20.11.2003 oder Geltendmachung eines entsprechenden Minderheitsverlangens von Aktionären und Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Oliver Wilken zum besonderen Vertreter gemäß § 147 Abs. 2 AktG
ENTHALTUNG

Anmerkung zu TOP 12 und TOP 13 Sonderprüfung und Ersatzansprüche gegen Mitglieder des Vorstands und/oder des Aufsichtsrates.

Anträge aus dem Umfeld von Herrn Schmid, der das Vermögen der Aktionäre fast vernichtet hätte, wollen wir nicht unterstützen!.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.