HV der mobilCom AG am 19. Mai 2004
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. -Die Aktionärsvereinigung-
Top 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns JA
Top 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands JA
Top 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats JA
Top 5: .Wahl des Abschlussprüfers JA
Top 6: Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat und Wahl von Ersatzmitgliedern JA
Top 7: Beschlussfassung über die vorsorgliche Abberufung von Herrn Carsten Meyer als Mitglied des Aufsichtsrats und Wahl von Herrn Dr. Horst Dietz zum Mitglied des Aufsichtsrats JA
Top 8: Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und Satzungsänderung NEIN. Anmerkung: Es fehlt eine Begrenzung
Top 9: Vorlage des Berichts über die bei der Gesellschaft durchgeführte Sonderprüfung gemäß § 142 Abs. 1 AktG
Top 10: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts JA
Top 11: Beschlussfassung über sonstige Änderungen der Satzung a) Die Schreibweise der Firma der Gesellschaft soll geändert werden (\\\"mobilcom\\\" statt bisher \\\"MobilCom\\\"). Vorstand und Aufsichtsrat schlagen demgemäß vor, § 1 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
\\\"Die Gesellschaft führt die Firma mobilcom Aktiengesellschaft.\\\" JA
Top 12: Beschlussfassung über die Bestellung von Sonderprüfern zur Prüfung von Vorgängen der Geschäftsführung, namentlich aller Vorgänge aus und im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des MC Settlement Agreements vom 20.11.2002 zwischen der MobilCom AG, der MobilCom Holding GmbH, der MobilCom Multimedia GmbH einerseits und der France Telecom S.A. und der Wirefree Services Belgium S.A. anderseits gemäß § 142 Abs. 1 AktG ENTHALTUNG
Top 13: Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegenüber Mitgliedern des Vorstands und/oder des Aufsichtsrates und/oder gegenüber den in § 117 Abs. 1 und Abs. 3, §§ 317 f. AktG genannten Personen, insbesondere gegenüber der France Telecom S.A., aus und im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des MC Settlement Agreements vom 20.11.2003 oder Geltendmachung eines entsprechenden Minderheitsverlangens von Aktionären und Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Oliver Wilken zum besonderen Vertreter gemäß § 147 Abs. 2 AktG ENTHALTUNG
Anmerkung zu TOP 12 und TOP 13 Sonderprüfung und Ersatzansprüche gegen Mitglieder des Vorstands und/oder des Aufsichtsrates.
Anträge aus dem Umfeld von Herrn Schmid, der das Vermögen der Aktionäre fast vernichtet hätte, wollen wir nicht unterstützen!.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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