Hauptversammlung der Brenntag AG am 19.6.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts (inkl. des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB), jeweils für das Geschäftsjahr 2012, und des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Zwar liegt die Ausschüttungsquote bei 36,8% des Gewinnes je Aktie und somit unter der von der SdK geforderten Mindestquote von 40%. Allerdings liegt die vom Vorstand angestrebte Quote bei 30% bis 45% und damit im unteren Bereich der von der SdK angestrebten Ausschüttungsquote. Außerdem ist die geringe Ausschüttungsquote auch deshalb angemessen, da das Unternehmen durch Zukäufe in unterrepräsentierten Märkten wachsen will. Diese Strategie wird auch aggressiv umgesetzt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat es neuerlich geschafft, Umsatz und Ertrag zu steigern. Dies führte zu einer erheblichen Kurssteigerung im abgelaufenen Wirtschaftsjahr.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei seiner Arbeit mit Rat sowie Tat unterstützt und so das Ergebnis der Gesellschaft mit geschaffen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte
Zustimmung
Begründung: Das Honorar für die Prüfung liegt im Verhältnis zu den sonstigen Beratungsleistungen bei 66 % des Gesamthonorars. Da andere Bestätigungsleistungen mit 16% vornehmlich darin bestanden, Zwischenberichte zu bestätigen und somit im Bereich der Abschlussarbeiten zu erfassen sind, ist die Zustimmung nach den SdK Abstimmungsrichtlinien zu erteilen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|