Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 28.06.13



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Hauptversammlung der STRABAG AG am 28.6.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverschläge der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der STRABAG AG zum 31. Dezember 2012, des mit dem Lagebericht für die Gesellschaft zusammengefassten Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns.

Keine Beschlussfassung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

Ablehnung
Begründung: Die Dividende von 1,04 € ist wie seit einigen Jahren unverändert die Mindestdividende von 4% vom Nominalwert der Aktien über 26 €. Und das bei einem Ergebnis pro Aktie von 30,29 € im Geschäftsjahr 2012. Damit werden nur ca. 3% des Konzern-Jahresüberschusses ausgeschüttet werden. Offensichtlich versucht die Mehrheitsaktionärin Strabag SE, Österreich, - über 93% der Aktien werden ihr zugerechnet – weiterhin, die letzten verbliebenen Aktionäre auszuhungern und den Kurs der Aktie für einen späteren Squeeze Out niedrig zu halten. Bei dem derzeitigen KGV von 7,0 scheint diese Rechnung aufzugehen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands.

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat das Geschäftsjahr 2012 relativ erfolgreich gemanagt. Zwar ist der Umsatz leicht zurückgegangen um ca. 4% auf 2.371 T€, doch ist der Ertrag deutlich gestiegen (EBITDA und EBT um 10%), wenn auch zum Teil durch Veräußerungen von Beteiligungen. Insbesondere das Ergebnis nach Steuern ist durch das Ausnutzen von steuerlichen Verlustvorträgen von Auslandsbeteiligungen erfreulich um 31% höher als im Vorjahr. Das Unternehmen ist gut aufgestellt für die Zukunft als Deutschlands Marktführer im Verkehrswegebau. Durch erneute leichte organisatorische Veränderungen wird den wandelnden Anforderungen Rechnung getragen. Negativ bleibt natürlich die unzureichende Dividendenpolitik zu kritisieren.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats.

Zustimmung
Begründung: Hier gilt sinngemäß das Gleiche wie zur Entlastung des Vorstands. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand beratend begleitet, seine Zustimmungsrechte bei wichtigen Geschäftsvorgängen ausgeübt und den Vorstand auch ansonsten überwacht. Kritisch anzumerken bleibt neben der unzureichenden Dividendenpolitik die starke Einflussnahme durch die Mehrheitsaktionärin Strabag SE (s.o. zu TOP 1) trotz des Fehlens eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013.

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von Warth & Klein Grant Thornton, Düsseldorf, bestehen keine Bedenken. Die bisherigen Prüfungen sind offensichtlich kompetent und vollständig ausgeführt worden. Nennenswerte Honorare für sonstige Leistungen werden nicht gezahlt. Zu hinterfragen bleibt allerdings – gegenüber dem Aufsichtsrat – die Höhe des Honorars für die Abschlussprüfung von ca. 1,1 Mio €. Offensichtlich spielt dabei die hohe Komplexität des Strabag-Konzerns mit ca. 150 Tochtergesellschaften und Beteiligungen eine wesentliche Rolle.

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat.

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des bisherigen Sprechers des Vorstands, Herrn Dr. Thomas Birtel, bestehen aufgrund seiner künftigen Funktion als CEO der Strabag SE keine Bedenken, das ist eine allgemein übliche Verfahrensweise in Konzernen. Auch gegen die Wiederwahl von 5 der bisherigen Anteilseigner-Vertreter im Aufsichtsrat bestehen keine besonderen Bedenken. Erwähnenswert ist allerdings, dass 5 von 8 Mitgliedern der Mehrheitsaktionärin Strabag SE zuzurechnen sind und dass der Aufsichtsratsvorsitzende ein ehemaliger Vorstandsvorsitzender der deutschen Strabag AG ist. Außerdem sind die beiden weiteren Mitglieder, die als unabhängig gelten, auch in jeweils 2 weiteren vergleichbaren Kontrollgremien des Strabag SE-Konzerns tätig. Die kurze Dauer der Amtsperiode von nur 1 Jahr dient der Angleichung der Amtszeiten im Strabag SE-Konzern, das kann akzeptiert werden.

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung.

Zustimmung
Begründung: Hier geht es lediglich um eine sachlich begründete Änderung der Satzung zu Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.