Hauptversammlung der plan optik AG am 17.6.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrats der Plan Optik AG für das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2012
Zustimmung
Begründung:
Eine Dividendenzahlung ist nicht vorgesehen. Zwar ist ein grundsätzlich ausschüttungsfähiger Jahresüberschuss erwirtschaftet worden. Dieser fällt aber mit ca. 86 T€ so gering aus, dass selbst bei vollständiger Ausschüttung eine Dividende von € 0,02 (Dividendenrendite ca. 1 %) ergäbe. Da die Gesellschaft überdies auf einem sehr forschungs- und damit kapitalintensiven Geschäftsfeld beheimatet ist, erscheint der Verzicht auf eine Ausschüttung sachgerecht. Auch in den Vorjahren fanden keine Dividendenausschüttungen statt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung:
Nach dem Verlustjahr 2011 scheint 2012 der Turnaround mit einer „schwarzen Null“ gelungen. Gleichwohl sollten im laufenden Geschäftsjahr die Kapitalkosten verdient werden. Gegen eine Entlastung sprechende Gesichtspunkte sind im Übrigen nicht ersichtlich.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung:
Aus Sicht der SdKJ sind keine Gesichtspunkte erkennbar, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung
Begründung:
Es ist nicht erkennbar, seit wann die Lahn-Dill GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH die Gesellschaft prüft. Sollte dies seit länger als zehn Jahren der Fall sein, wäre gegen deren Beauftragung zu stimmen.
Anderweitige Gesichtspunkte, die gegen die vorgeschlagene Abschlussprüferin sprechen, sind nicht ersichtlich.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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