Abstimmverhalten zur HH der MLP AG am 6.6.2013
Hauptversammlung der MLP AG am 6.6.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß §§ 176 Abs. 1 Satz 1, 175 Abs. 2 des Aktiengesetzes
Der Vorstand macht gemäß §§ 176 Abs. 1 Satz 1, 175 Abs. 2 des Aktiengesetzes (AktG) der Hauptversammlung die folgenden Vorlagen sowie den erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches zugänglich:
• den festgestellten Jahresabschluss der MLP AG zum 31. Dezember 2012,
• den Lagebericht,
• den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012,
• den Konzernlagebericht,
• den Bericht des Aufsichtsrats sowie
• den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2012
Zustimmung
Begründung: Mit dem Dividendenvorschlag soll nahezu der gesamte Konzernjahresüberschuss (65%) ausgeschüttet werden. Auch wenn eine derartige Ausschüttungsquote deutlich oberhalb der von der SdK geforderten Bandbreite zwischen 40% und 60% des Konzernjahres-überschusses liegt, ist eine derartige Ausschüttung in Anbetracht der deutlich gestiegenen Erfolgsprämien des Vorstandes sachgerecht, zumal da die Gesellschaft gut kapitalisiert ist.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Auch wenn die sog. Rohertragsmarge abgesunken und die direkten provisionsabhängigen Aufwendungen quotal auf 43% (40 Vorjahr) angestiegen sind, konnte doch das Ergebnis insgesamt sowie insbesondere der Beitrag aus dem Bereich der Vermögensverwaltung signifikant gesteigert werden. Gerade letzterer Aspekt ist zentral, da damit das geänderte Geschäftsmodell, das einen Ausgleich zum rückläufigen privaten \"Zusatzvorsorgegeschäft\" nach Kassenlage, beginnt Platz zu greifen und einen wesentlichen Wertbeitrag leistet und somit Stabilisator darstellt. Gleichwohl gilt es, genau diesen untergewichteten weiter und deutlich zu stärken. Da eine Kostenersparnis von ca. € 40,00 Mio. zu dem sehr guten Ergebnis, das immerhin eine EK-Rendite von 13% nach Steuern darstellt, ebenso maßgeblich beigetragen hat, muss auf der HV die Belastbarkeit dieser Kosteneinsparung/Kostensenkung hinterfragt werden. Dies gilt insbesondere für die Reduktion der Abschreibungen/Wertminderungen auf sonstige Forderungen und Vermögenswerte, die um immerhin 5/6 auf 1/6 des Vorjahreswertes abgesunken sind und im Wesentlichen die Risikovorsorge auf Forderungen gegen Handelsvertreter erfassen.
Ebenso muss die Kapitalerhöhung bei der \"MLP Bank\" genauer erläutert werden.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung:
Ausweislich des AR-Berichtes scheint der AR seine präventive wie repressive Kontrollfunktion wahrgenommen zu haben, insbesondere die richtigen Schwerpunkte angesichts des anspruchsvollen Umfeldes gesetzt zu haben. Es wäre wünschenswert, wenn im AR-Bericht zukünftig nicht nur erwähnt würde, dass eine Effizienzprüfung, sondern auch mit welchem Ergebnis stattgefunden hat und welche Geschäfts im abgelaufenen Geschäftsjahr zustimmungspflichtig waren.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 und für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2013
Ablehnung
Begründung:
Schon wieder einmal fällt die KPMG extrem negativ auf mit einer Honorarquote für sonstige Leistungen von ca. 50% gemessen am Prüfungshonorar unter Einschluss der Honorare für andere Bestätigungsleistungen, die die Bemessungsgrundlage erhöhen. Die SdK fordert eine generelle Trennung von Prüfung und Beratung, wobei die SdK nolens volens eine Honorarquote von 25% gemessen am Prüfungshonorar akzeptiert, ohne aber ihre Forderung der generellen Trennung aufzugeben. Auf ein derart dreistes Verhalten, das im Vorjahresvergleich sogar eine Erhöhung der Quote um fast 100% darstellt, kann es nur die Antwort der Ablehnung verbunden mit der Aufforderung an den AR geben, eine andere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu bestellen.
Die KPMG scheint die Forderungen auf der EU-Ebene und SdK-Ebene geradezu zu ignorieren und fordert damit geradezu eine gesetzliche Regelung heraus, die eine situationsbedingte, flexible Beurteilung nicht mehr erlaubt.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien einschließlich der Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts
Ablehnung
Begründung:
Die Gesellschaft verfügt bereits über ein genehmigtes Kapital mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses in Höhe von 20% am Grundkapital. Die SdK trägt Kapitalvorratsbeschlüsse ohne Bezugsrecht nur bis zu einem Umfang von 10% des Grundkapitals mit. Hinzukommt, dass die Gesellschaft mit Herrn Lautenschläger über einen dominanten Großaktionär verfügt, dem unmittelbar der geplante Bezugsrechtsausschluss wie auch die Möglichkeit zur Einziehung der rückerworbenen Aktien zugutekommt. Die Verlockung mag bei einem schwachen Börsenkursumfeld durchaus vorhanden sein.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten beim Erwerb eigener Aktien
Ablehnung
Begründung:
Der Einsatz von Derivaten im Rahmen der Ermächtigung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG weist eine zu große Nähe zum Handel mit eigenen Aktien, der im Rahmen des Erwerbes nach § 71 Abs.1 Nr.8 AktG verboten ist, auf und wird daher seitens der SdK abgelehnt. Im Übrigen darf ergänzend auf die Ausführungen zu TOP 6 Bezug genommen werden.
TOP 8
Neuwahlen zum Aufsichtsrat
ZUSTIMMUNG
• Zustimmung: Gegen die Kandidaten Dr. Lütke-Bornefeld, Lautenschläger, Maret und Dr. Dill bestehen keine Bedenken. Insbesondere ist allein eine wesentliche Beteiligung wie die von Herrn Lautenschläger an der Gesellschaft allein nicht dazu geeignet, sich gegen eine Wahl/ Kandidatur auszusprechen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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