Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 06.06.13



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Hauptversammlung der Singulus AG am 6.6.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses nach International Financial Reporting Standards (IFRS) zum 31. Dezember 2012 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft und den Konzern mit dem Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: 2012 war alles in allem sehr enttäuschend. Der Umsatz fiel um ein Dritte. Sowohl das operative Ergebnis als auch der Jahresüberschuss fielen um ca. 60%. Gründe hierfür waren die Krise der Solarindustrie, aber auch eine unerwartete Zurückhaltung der Kunden im Bereich DVD Maschinen. Nach Auffassung der SdK hat der Vorstand die richtigen Maßnahmen ergriffen, die sich jedoch noch nicht positiv niederschlagen: zum einen wurden die Kosten deutlich gesenkt, zum anderen wurde aber die Abhängigkeit von einzelnen Segmenten durch den Aufbau im Bereich Halbleiter reduziert. Technologisch sind die Produkte von Singulus immer noch in vielen Bereichen führend. Durch die erfolgreiche Platzierung einer Anleihe ist, trotz der hohen Verluste, das Unternehmen immer noch solide finanziert und handlungsfähig.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Das Unternehmen ist trotz der schwierigen Marktbedingungen immer noch recht ordentlich finanziert und strategisch gut positioniert. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontrollpflichten nachgekommen zu sein.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Das Honorar des Abschlussprüfers bewegt sich im üblichen Rahmen. Die sonstigen Leistungen betragen ca. 13% der gesamten Gebühren und damit scheint die Unabhängigkeit der Prüfung nicht gefährdet zu sein.

TOP 5
Beschlussfassung über Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Zustimmung
Begründung: Frau Kreidl ist bereits im Aufsichtsrat vertreten. Die fachliche Qualifikation (Wirtschaftsprüfer) ist gegeben und eine willkommene Verbreiterung der Kompetenz des bestehenden Aufsichtsrats.

TOP 6
Satzungsänderung zur Vergütung des Aufsichtsrates

Zustimmung
Begründung: Die Umstellung von einer Vergütung mit variablen Bestandteilen auf eine reine fixe Vergütung ist im Interesse der SdK. Die Höhe von € 40 000 (als Basis) entspricht dem oberen Niveau vergleichbarer Unternehmen, ist aber den anspruchsvollen Anforderungen des Transformationsprozesses der Singulus angemessen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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