Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 12.06.13



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Hauptversammlung der Rücker AG am 12.6.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen, Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses per 31. Dezember 2012, des Lageberichts der Rücker Aktiengesellschaft und des Konzerns für das am 31. Dezember 2012 abgelaufene Geschäftsjahr mit dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB für das am 31. Dezember 2012 abgelaufene Geschäftsjahr.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Bei einem Rückgang des Gewinns pro Aktie von € 0,71 auf € 0,58 um 19% wurde die Dividende entsprechend gekürzt, so dass die Ausschüttungsquote weiterhin bei beinahe 70% liegt. Es wäre zwar, in Anbetracht einer sehr soliden Kapitalausstattung, eines gestiegenen Cash-Flows sowie einmaliger ergebnismindernder Sondereffekte eine unveränderte Ausschüttung möglich gewesen, aber bei der hohen Ausschüttungsquote ist auch die Kürzung akzeptabel.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der Umsatz konnte weiter um 7,6% gesteigert werden. Operativ hat sich das Geschäft sogar verbessert, so dass die Bruttomarge von 15,4% auf 16% gesteigert werden konnte. Höhere Verwaltungs- und Rekrutierungskosten haben den Jahresüberschuss um 20% sinken lassen. Da dies Zukunftsinvestitionen und einmalige Ausgaben sind, die sich in den nächsten positiv auswirken sollten, ist dem Management die schlechtere Ergebnisentwicklung in keinster Weise anzulasten.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Nach erfolgter Übernahme durch Aton hat der Aufsichtsrat gewechselt. Der „alte“ Aufsichtsrat scheint seinen Kontrollpflichten nachgekommen zu sein. Bisher liegen keine Hinweise darauf vor, dass der „neue“ Aufsichtsrat nicht im Interesse aller Aktionäre gehandelt hat und die Entlastung ist damit zu erteilen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Die Kosten des Abschlussprüfers sind von € 227 Tsd. auf € 203 Tsd. gesunken und bewegen sich im üblichen Rahmen. Sonstige Leistungen wurden keine erbracht. Die Unabhängigkeit der Prüfung scheint damit nicht gefährdet zu sein.

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

Ablehnung
Begründung: Die fachliche Qualifikation scheint gegeben zu sein. Allerdings stehen zumindest zwei von drei der vorgeschlagenen Mitglieder dem neuen Großaktionär Aton nahe. Ein möglicher Interessenkonflikt, speziell auch in der Bewertung des anstehenden Squeeze-outs, scheint vorprogrammiert. Falls sich die Aufsichtsräte in kritischen Fragen der Stimme enthalten würden, wäre die Funktionsfähigkeit der Kontrolle nicht mehr gewährleistet und das Gremium unter Umständen nicht mehr handlungsfähig. Da alle drei vorgeschlagenen Aufsichtsräte Finanzqualifikation nachweisen, fehlt das breite Beratungsspektrum, speziell Ingenieurs- oder Automobil Know-how. Zusätzlich ist bei dem Aufsichtsrat Herrn Eichelmann eine Ämterhäufung (7 AR Positionen und 4 AR ähnliche Positionen in Wirtschaftsunternehmen) zu kritisieren.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.