Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 14.06.13



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Hauptversammlung der Südwestdeutsche Salzwerke AG am 14.6.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 2012, der Lageberichte für die SÜDWESTDEUTSCHE SALZWERKE AG und den Konzern der SÜDWESTDEUTSCHE SALZWERKE, des Berichts des Aufsichtsrats sowie der erläuternden Berichte zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs jeweils für das Geschäftsjahr 2012.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Das Ergebnis von 0,35€ je Aktie wurde im Geschäftsjahr 2012 durch eine einmalige Sonderabschreibung belastet, welche sich ergebnismindernd auswirkt, aber keinen Cash- Abfluss bedeutet. Die Eigenkapitalquote und der Cash Flow sind weiterhin auf gutem Niveau. Daher ist eine Dividendenzahlung von 1,10€ je Aktie zu rechtfertigen und gefährdet die Finanzierung des Unternehmens in keiner Weise. Die SdK begrüßt die Dividendenkontinuität und hohe Ausschüttung.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Das relativ schlechte Ergebnis im Geschäftsjahr 2012 ist auf Sondereinflüsse zurückzuführen. Insgesamt konnten vor allem Produktionskosten gesenkt werden und Prozesse effizienter gestaltet werden, sodass der bereinigte Jahresüberschuss sogar um ca. 21% im Vergleich zum Vorjahr auf 29,2 Mio. Euro stieg. Vor allem der Vorstandswechsel scheint einige positive Veränderungen mit sich gebracht zu haben. Hr. Fischer als neuer CEO scheint technisches Wissen mit Führungsfähigkeiten zu verbinden. Aus diesen Gründen ist dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Enthaltung
Begründung: Grundsätzlich scheint der Aufsichtsrat seinen Kontroll- und Überwachungspflichten nachgekommen zu sein. Der Vorstand wurde nach unserer Kenntnis hinreichend durch den AR beraten und der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung eingebunden. Allerdings hat ein Mitglied des AR an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. Aufgrund der Tatsache, dass der AR insgesamt nur 4 mal getagt hat, ist es infrage zu stellen, ob dieses Mitglied seinen Pflichten ausreichend nachgekommen sein kann. Leider ist im Moment nicht ersichtlich, welches Mitglied dies war und aus welchen Gründen es zu der geringen Anwesenheitsquote kam. Wir werden dies auf der Hauptversammlung erfragen und machen unsere Entscheidung über die Entlastung (ggf. als Einzelentlastung) vom Verlauf der Hauptversammlung abhängig.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Südwestdeutschen Salzwerke AG hat im Geschäftsjahr 2012 gewechselt. So prüfte zum ersten Mal 2012 die BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Dieser Wechsel ist grundsätzlich zu begrüßen. Des Weiteren beträgt das Honorar der sonstigen Leistungen lediglich 6,6% der Prüfungsleistungen und das gesamte Honorar bewegt sich im üblichen Rahmen. Damit scheint die Unabhängigkeit der Prüfung gewährleistet.

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung der Aufsichtsratsvergütung ab dem Geschäftsjahr 2013 und die Neufassung des § 15 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die Verwaltung der Südwestdeutschen Salzwerke AG schlägt vor die AR Vergütung wie folgt zu ändern: Jedes Mitglied erhält jährlich eine feste Vergütung von 15.000€. Der Stellvertretende Vorsitzende des AR erhält zusätzlich 5.000€ und der Vorsitzende zusätzlich 10.000€ und damit insgesamt 25.000€. Zusätzlich gibt es ein Sitzungsgeld von 55€ pro teilgenommener Sitzung und 100€ für die Mitgliedschaft in Ausschüssen. Insgesamt scheint die Vergütung angemessen zu sein und entspricht den Forderungen der SdK, sowie des Corporate Covernance Kodex.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.