Hauptversammlung der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG am 11.6.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses, der Lageberichte des Vorstands zur Gesellschaft und zum
Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Im letzten Geschäftsjahr konnte der Vorstand die Sanierung durch Vereinbarung mit den Banken abschließen. Die außerordentliche Hauptversammlung im Februar 2013 hat die
notwendige Kapitalmaßnahme umgesetzt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat scheint in diesem schwierigen Geschäftsjahr, wie dem Aufsichtsratsbericht zu entnehmen war, gut zu funktionieren.
TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen die Wahl des Abschlussprüfers sprechen.
TOP 5
Neuwahlen der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Zwei der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder werden durch die Großaktionäre gestellt. Weiterhin sollte sich Herr Dr. Lichtenauer als Anwalt, der uns nicht bekannt ist, auf der Hauptversammlung vorstellen.
TOP 6
Beschlussfassung über Änderungen von § 14 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 der Satzung
(Vorsitz in der Hauptversammlung)
Zustimmung
Begründung: Der Satzungsänderung über den Vorsitz in der Hauptversammlung ist zuzustimmen.
TOP 7
Beschlussfassung über Änderungen von § 4 Abs. 1 der Satzung
(Bekanntmachungen)
Zustimmung
Begründung: Die Änderung der Bekanntmachung der Gesellschaft im Bundesanzeiger ist zuzustimmen.
TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2011,
die Neuschaffung eines Genehmigten Kapitals 2013 sowie die entsprechenden
Satzungsänderungen
Ablehnung
Begründung: Es wird ein genehmigtes Kapital in Höhe von 50 % vorgeschlagen. Die SdK lehnt Ermächtigungen in einem Umfang über 25 % des Grundkapitals aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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