Hauptversammlung der HCI Capital AG am 12.6.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HCI Capital AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Berichts über die Lage der HCI Capital AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft mußte wegen der seit 4 Jahren anhaltenden Schiffahrtskrise wiederum einen Konzernverlust von 7,6 nach 22,9 Mio. ausweisen.
Es mußten wiederum erhebliche Wertkorrekturen auf Forderungen und Beteiligungen vorgenommen werden, es konnte aber ein positives Betriebsergebnis von 1,2 Mio. erwirtschaftet werden.
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen Börsensegmentswechsel vom Prime Standard in den Entry Standard vorgenommen. Damit ist ein großer Verlust von Informationen über die Gesellschaft verbunden, u.a. werden keine Quartalberichte mehr erstellt und es besteht eine eingeschränkte Vergleichbarkeit mit den Vorjahren, da der Abschluß nach HGB und nicht nach IFRS aufgestellt wird. Aus diesem Grund ist Vorstand die Entlastung zu verweigern.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Ablehnung
Begründung: Soweit ersichtlich, ist der Aufsichtrat seinen Pflichten zur Überwachung und Beratung des Vorstandes nachgekommen.
Der Aufsichtsrat hat aber dem Börsensegmentswechsel zugestimmt, daher ist auch ihm die Entlastung zu verweigern (siehe Begründung zu TOP2).
TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, bestehen keine Bedenken.
TOP 5
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung im Hinblick auf die Verkleinerung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Gegen die Satzungsänderung zur Verkleinerung des AR bestehen aus Effizienz- und Kostengründen und nach Neuordnung der Großaktionäre keine Bedenken.
TOP 6
Beschlussfassung über eine Neuwahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl von Herrn Dr.Karsten Liebing bestehen keine Bedenken, da er als Geschäftsführender Gesellschafter der Hammonia Reederei über umfassende Schiffahrtskenntnisse verfügt und den Großaktionären nahesteht.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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