Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 12.06.13



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Hauptversammlung der Evotec AG am 12.6.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der Evotec AG zum 31. Dezember 2012, der Lageberichte für die Evotec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2012, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Leider konnten die Erfolge aus den letzten beiden Jahren 2010 und 2011 im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht ganz wiederholt werden. Zwar konnte der Umsatz auch in 2012 erfolgreich um 9% auf jetzt über 87 Mio. € erhöht werden, aber sowohl das Betriebs- als auch das Nettoergebnis verringerten sich doch erheblich. Dennoch kann man die neue Handschrift und Unternehmensausrichtung des Vorstandes der letzten Jahre weiterhin erkennen. Aufgrund des Tätigkeitsbereiches der Evotec AG sind ohnehin deutliche Profitabilitätsschwankungen kaum auszuschließen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat augenscheinlich sowohl seine Überwachungspflichten als Kontrollgremium als auch seine beratende Tätigkeiten gegenüber dem Vorstand durchaus pflichtbewusst erfüllt.

TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung.
Begründung: Aus Sicht der SdK sprechen keinerlei Gründe gegen die Bestellung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer der Evotec AG, da unter anderem die Beratungsleistungen neben den Abschlussprüfungskosten gering ausfallen und damit die Unabhängigkeit diesbezüglich gewahrt wird.

TOP 5
Nachwahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung.
Begründung: Die Nachwahl von Herrn Dr. Claus Braestrup erscheint aufgrund seiner Vita und Expertise durchaus sinnvoll und unterstützenswert. Allerdings hält Herr Dr. Braestrup fünf weitere Mandate in Kontrollgremien, so dass die zeitliche Beanspruchung sehr stark sein wird. Da allerdings diese Nachwahl nur bis zur nächsten Hauptversammlung gilt, ist die Beanspruchung überschaubar und damit aus Sicht der SdK akzeptabel.

TOP 6
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 12 (Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats)

Zustimmung.
Begründung: Die SdK begrüßt ausdrücklich die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Aufsichtsratsvergütung dahingehend, dass es keine fixen und variablen Vergütungsanteile mehr geben wird, sondern nur noch eine rein fixe Aufsichtsratsvergütung. Dadurch kann der Aufsichtsrat seine unabhängige Beratungs- und Kontrollfunktion bestmöglich ausüben. Des Weiteren ist es aus Sicht der SdK ebenfalls sinnvoll, diese feste Vergütung nicht wie bisher teilweise in Geld und teilweise in Aktien auszugeben, sondern auf eine reine Barvergütung umzustellen.

TOP 7
Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen

Zustimmung.
Begründung: Im Großen und Ganzen sind die Satzungsänderungen aus Sicht der SdK zustimmungswürdig. Allerdings ist die Streichung von § 8, Absatz 2, „Mitglied des Aufsichtsrats kann kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft werden, wenn bereits zwei Aufsichtsratsmitglieder ehemalige Mitglieder des Vorstands sind. Aufsichtsratsmitglied kann nicht sein, wer dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört und bereits fünf Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften wahrnimmt oder Organfunktionen oder Beratungsfunktionen bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausübt“ nicht sinnvoll, da durch diese Streichung relevante Ausschlusskriterien bezüglich der Aufsichtsratswahl wegfallen. Dies wird auf der Hauptversammlung von Seiten der SdK kritisch angesprochen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.