Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 06.06.13



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Hauptversammlung der Gerry Weber International AG am 06.06.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Oktober 2012 der GERRY WEBER International AG sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Oktober 2012, des Lageberichts der GERRY WEBER International AG und des Konzernlageberichts einschließlich der darin enthaltenen erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 289 Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12 (1. November 2011 – 31. Oktober 2012)

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2011/12

Zustimmung
Begründung: Die SdK stimmt dem Beschlussvorschlag einer Auskehrung von 0,75 € bei einem Konzernergebnis von 1,72 € je Aktie zu.
Die Ausschüttungsquote beträgt somit knapp 44% und liegt damit in der von der SdK geforderten Bandbreite von 40 bis 60% des Konzernjahresüberschusses.
Vor dem Hintergrund der bisher soliden Geschäftsentwicklung und den guten Zukunftsprognosen bei gleichzeitiger Zunahme von Unsicherheiten auf den Textilweltmärkten kann der vorgesehenen Einstellung eines Betrages von 20.000.00,00 € in Gewinnrücklagen uns dem vorgeschlagenen Gewinnvortrag auf das Jahr 2013 in Höhe von 6.280.982,44 € ebenso Zustimmung erteilt werden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/12

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2011/ 2012 wiederum ein hervorragendes Ergebnis aufzuweisen.
Die Erfolgsserie aus den vergangenen Jahren konnte fortgesetzt und weiter gesteigert werden.
Insofern berechtigen diese guten Ergebnisse zu einer vollen Unterstützung durch die Anteilseigner. Der Entlastung wird zugestimmt.
Die Darstellung der Vergütungsstruktur der Vorstandsmitglieder ist im Geschäftsbricht transparent und nachvollziehbar erläutert.
Allerdings fällt die Erhöhung der Fix-Vergütung des Vorstandsvorsitzenden um 60 % innerhalb eines Jahres deutlich aus dem Rahmen.
Die Höhe der Vergütung der übrigen Vorstandsmitglieder erscheint angemessen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat gem. Bericht den Vorstand in seiner Aufgabenerfüllung vorbildlich unterstützt.
Die Darstellung der Vergütungsstruktur ist im Geschäftsbricht transparent und nachvollziehbar erläutert.
Das Vergütungssystem der Mitglieder des Aufsichtsrates mit ausschließlich fixen Bestandteilen entspricht der grundsätzlichen Forderung der SdK.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG erscheint der SdK geeignet, Gesellschaft und Konzern zu prüfen.
Die SdK begrüßt diesen Vorschlag vor allem, da dies der Forderung nach einem turnusmäßigen Wechsel der Abschlussprüfer nach spätestens zehn Jahren entspricht, um auch so das Instrument der Prüfung zu stärken. Zudem trägt ein regelmäßiger Wechsel dazu bei, die Unabhängigkeit des für die Aktionäre wichtigen Instituts der Abschlussprüfung zu unterstützen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Neufassung von § 5 Abs. 3 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Von der bisherigen Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals (Beschluss der Hauptversammlung vom 03.06.2009) zur Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 11.475.000,00 € wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Diese Regelung läuft zum 31.05.2014 aus. Sie soll nunmehr durch eine neue Ermächtigung des Vorstandes zur Erhöhung des Grundkapitals (genehmigten Kapitals) ersetzt werden, um den Finanzierungsspielraum der Gesellschaft vor dem Hintergrund der bisher positiven Geschäftsentwicklung langfristig zu sichern.
Den Aktionären der Gesellschaft soll grundsätzlich ein Bezugsrecht bei Ausgabe neuer Aktien eingeräumt werden, und zwar als unmittelbares oder mittelbares Bezugsrecht. Eine Einschränkung der Rechte der Aktionäre ist dabei nicht erkennbar.
Die besonderen Gründe, die zum Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre berechtigen würden, sind umfassend erläutert und nachvollziehbar dargestellt.
Die Gesellschaft hat in den vergangenen Jahren auf das zur Verfügung gestellte Eigenkapital eine gute Rendite erwirtschaftet. Vor dem Hintergrund der ausgesprochen guten Entwicklung und der positiven Zukunftsprognosen kann davon ausgegangen werden, dass auch das zusätzliche Kapital mit guter Renditeentwicklung eingesetzt wird. Insofern kann die SdK diesem Vorschlag zustimmen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, Schaffung eines bedingten Kapitals und entsprechende Änderung von § 5 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Angabe gemäß soll der Vorschlag über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, Schaffung eines bedingten Kapitals (entsprechend die Änderung von § 5 der Satzung) dazu dienen, die Flexibilität bei der Aufnahme zinsgünstiger Fremdfinanzierungsmaßnahmen zu erhöhen.
Um entsprechende Fremdfinanzierungen künftig auch bedienen zu können, soll zudem ein „bedingtes“ Kapital geschaffen werden. Hier vorgeschlagen, das Grundkapital um bis 4.590.590,00 € durch Ausgabe von bis zu 4.590.590 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, bedingt zu erhöhen.
Bisher hat die Gesellschaft Ihre Kreditermächtigungen sachgerecht genutzt zum Wohl und Wachstum des Unternehmens. Insofern kann der Aufnahme von Fremdmitteln mittels Wandlungs- oder Optionsschuldverschreibungen zugestimmt werden, wenn sie zur Wachstumssteigerung und zur Verbesserung der langfristigen Erfolgsaussichten der Gesellschaft eingesetzt werden.
Aufgrund der vorgesehenen Begrenzung bestehen zudem grundsätzlich keine Bedenken, diesem Vorschlag Zustimmung zu erteilen.

TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen zwischen der GERRY WEBER International AG und verschiedenen Tochtergesellschaften

Zustimmung
Begründung: Dieser Vorschlag soll dazu dienen, die bisherigen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zwischen der Gerry Weber Life-Style Fashion GmbH, der TAIFUN-Collection Gerry Weber Fashion GmbH und der SAMOON-Collection Fashion – Concept Gerry Weber GmbH auf einen einheitlichen aktuellen Stand zu bringen, der den zwischenzeitlich geänderten rechtlichen Anforderungen, insbesondere durch das BilMoG, und des steuerlichen Reisekostenrechts Rechnung trägt.
Dies dient der Erhöhung der Transparenz und der Rechtssicherheit auch für die Aktionäre und ist entsprechend zu begrüßen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.