Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 13.06.13



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Hauptversammlung der DVB Bank SE am 13.06.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses (nach HGB) und des Lageberichts der DVB Bank SE für das Geschäftsjahr 2012 mit dem im Lagebericht enthaltenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung.
Begründung: Bei einem Ergebnis je Aktie von € 2,75 entspricht der Dividendenvorschlag von € 0,60 mit 22% bei weitem nicht den von der SdK geforderten mindestens 40%.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung.
Begründung: Der Vorstand ist seinen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten nachgekommen. Das Ergebnis vor IAS 39 und Steuern stieg um 9,8%. Daher wird die SdK der Entlastung zustimmen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstandes wahrgenommen. Daher wird die SdK für die Entlastung stimmen.

TOP 5
Beschlussfassung über eine Neuwahl zum Aufsichtsrat

Ablehnung.
Begründung: Der als Nachfolger für einen aus Altersgründen ausscheidenden Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat hat neun weitere Mandate in ausländischen Kontrollgremien von Unternehmen. Auch wenn er davon nur in einem den Vorsitz führt, ist zu befürchten, dass er ein zusätzliches Mandat nicht ordnungsgemäß ausfüllen kann.

TOP 6
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Ablehnung.
Begründung: Die zur Wahl vorgeschlagene Ernst & Young GmbH hat neben der Abschlussprüfung andere Bestätigungsleistungen und sonstige Leistungen in Höhe von fast 60% erbracht. Dies liegt weit über den von der SdK als zulässig angesehenen sonstigen Leistungen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der DVB Bank SE und der LogPay Financial Services GmbH

Zustimmung.
Begründung: Der bisherige Gewinnabführungsvertrag wird in einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geändert. Die Änderung hat vor allem steuerrechtliche Gründe.

TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der DVB Bank SE und der DVB Holding GmbH

Zustimmung.
Begründung: Der bisherige Gewinnabführungsvertrag wird in einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geändert. Die Änderung hat vor allem steuerrechtliche Gründe.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.