Hauptversammlung der Leifheit AG am 05.06.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Leifheit AG sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des Be-richts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Anga-ben nach § 289 Abs. 4, Abs. 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2012
Eine Beschlussfassung durch die HV ist nicht erforderlich, da Jahresabschluss und Lagebericht durch AR bereits gebilligt.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttung von 1,50 EUR pro Aktie entspricht ca. 52 % des AG-Bilanzgewinns und ca. 76 % des Periodenergebnisses des Konzern-Jahresabschluss. EBIT und EBT haben sich in 2012 erhöht, so dass die Erhö-hung der Ausschüttung vertretbar ist.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Vorstand hat konsequent die eingeleitete Markenstrategie mit Konzentrierung auf Kernbereiche fortgesetzt.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: AR hat Vorstand mit seiner Strategie „Leifheit Go“ unterstützt.
TOP 5
Beschlussfassung über die Neufassung von § 10 Absatz 3 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Stellung des AR wird durch verstärke Nutzung von modernen Kommunikationsmedien gestärkt.
TOP 6
Beschlussfassung über die Neufassung von § 11 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Stellung des AR wird durch eine flexible Handhabung bei zu-stimmungspflichtigen Geschäften gestärkt.
TOP 7
Beschlussfassung über die Neufassung von § 12 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Die Vergütung des AR wird entsprechend der Neuregelung des Corporate Governance Kodex auf Festvergütung umgestellt.
TOP 8
Beschlussfassung über die Neufassung von § 15 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Die Anmeldung zur Hauptversammlung kann, wie auch im AktG. vorgesehen, durch Satzungsbeschluss verkürzt werden.
TOP 9
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Ablehnung
Begründung: Steuerberatungs- und sonstige Leistungen der Ernst & Young Wirtschaftsprüfung übersteigen deutlich die Prüfungshonorare dieser Gesell-schaft und können damit die Unabhängigkeit der Prüfung gefährden.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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